Suche

Überbrückungshilfe III: Gastronomen sollten Ansprüche jetzt prüfen

Zwangsschließungen, Umsatzeinbrüche, Kurzarbeit: Die Gastronomie-Branche leidet weiterhin an den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Der WLAN- und Kommunikationsdienstleister Socialwave rät Gastronomen, die neue Überbrückungshilfe III der Bundesregierung zu prüfen. Denn: Wer Anspruch auf die Überbrückungshilfe hat, ist automatisch für den Anspruch auf Neuinvestitionen in Digitalisierung und Hygienekonzepte qualifiziert. Die Anträge werden in dem Fall zusammen gestellt und mit bis zu 100 Prozent Kostenerstattung durch den Staat gefördert.
SvetaZi | iStockphoto
Anzeige

Großes Digitalisierungspotenzial in der Gastro-Branche

„Die Ansprüche haben sich nachhaltig verändert. Das Take-Away-Geschäft hat einen beispiellosen Boom erfahren und wird auch nach der Pandemie weiterbestehen. Besitzer von Restaurants, Bistros oder Cafés sollten darauf achten, digitale Systeme zu installieren, um das Online-Reputationsmanagement und die Bestellprozesse zu kanalisieren. Auch ausgereifte Hygienekonzepte sind in Zukunft unabdingbar und können derzeit mit staatlicher Hilfe implementiert werden“, sagt Felix Schönfelder, Geschäftsführer der Socialwave GmbH.

Das Unternehmen rät Gastronomiebetrieben, umgehend die Ansprüche auf die Fördergelder zu prüfen. Nur so könnten sie laut Socialwave den wachsenden Anforderungen gerecht werden. Durch Features wie die digitale Speisekarte und die Corona-Registrierung bietet das Münchener Unternehmen aktuell selbst förderfähige Services und Leistungen für Betreiber.

„Wir waren positiv überrascht, wie viele Anfragen zum Thema Überbrückungshilfe III uns gerade erreichen”, erklärt Felix Schönfelder. Anlässlich der anhaltenden Schließungen und eingeschränkter Bewirtungsmöglichkeiten rät der Experte, besonders den Anspruch auf Fixkostenerstattung und Erstattungen für Neuinvestitionen in Digitalisierungs- und Hygienekonzepte zu eruieren, die bis zu 100 Prozent bezuschusst werden.

Überbrückungshilfe III: Betrieblicher Fixkostenzuschuss

Die in Zusammenarbeit von drei Bundesministerien beschlossene Überbrückungshilfe III soll Unternehmen mit Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen die monatlichen Fixkosten ausgleichen. Voraussetzung für die Hilfe sind Einbußen von mindestens 30 Prozent für jeden Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Die Staffelung des Zuschusses sieht in diesem Fall eine Erstattung der förderfähigen Fixkosten bis 40 Prozent vor. Bei Einbußen von 50 bis 70 Prozent ist ein Kostenausgleich bis 60 Prozent festgesetzt. Wer einen Verlust von mehr als 70 Prozent vorzuweisen hat, erhält eine Erstattung bis 100 Prozent. Als Grundlage für die Berechnung dient der jeweilige Vergleichsmonat aus dem Jahr 2019. Der maximale Zahlbetrag liegt bei 1,5 Millionen Euro pro Monat.

Anträge für den Zuschuss müssen über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder vereidigte Buchprüfer erfolgen. Aktuell kann der Zuschuss, unabhängig von früheren in Anspruch genommenen Hilfen, bis zum 31. August 2021 beantragt werden.

Zur Webseite des Herstellers

Weitere Artikel zum Thema

Engin_Akyurt - pixabay.com
Außerdem sorgen zahlreiche Flugverspätungen für Umsatz in den Flughafen-Restaurants, Instagram hat sich als Werbeplattform etabliert und eine Burgerkette bietet nur noch klimapositive Gerichte an.[...]
Telekom Picture World
Strahlender Sonnenschein und volles Haus? Angesichts des Starts in die warme Jahreszeit und gelockerter Corona-Auflagen lässt der nächste Besucher*innenansturm nicht lange auf sich warten. Digitale Kassensysteme wie MagentaBusiness POS können Gaststätten in gleich mehreren Bereichen[...]
AndreyPopov | iStockphoto
Die letzten Monate haben nicht nur Gastronomie- und Hotellerie ausgebremst, auch die Konferenz- und Meetingindustrie wurde durch die Corona Pandemie still gelegt. Doch oft entsteht aus einer Krise auch etwas Positives: So setzen sich derzeit[...]
cyano66 | iStockphoto
Seit dem 1. Januar 2020 müssen alle Betriebe, die über eine elektronische Registrierkasse verfügen, für jeden Buchungsvorgang einen Beleg an den Gast oder Käufer ausgeben – ganz gleich, ob erwünscht oder nicht. Um die Unmengen[...]
ROLLING PIN
Leidenschaftlichen Genuss, Inspiration und Experten Know-how: all das bietet die ROLLING PIN Convention – ehemals CHEFDAYS – seit 2017 für alle Gastro-Profis. Da eine Großveranstaltung im Sinne der Gesundheitssicherheit aller Besucher und Mitarbeiter in diesem[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.