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Hospitality Update: Registrierungspflicht im Verpackungsregister • Mindestlohn • Mehrwertsteuer

In unserem Hospitality Update informieren wir kompakt ausgewählte Meldungen in der Branche: +++ 7% Mehrwertsteuer auf Speisen auch 2023? +++ Mindestlohn auf 10,45 EUR gestiegen +++ Erweiterte Registrierungspflicht im Verpackungsregister für Gastrobetriebe +++
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Registrierung im Verpackungsregister LUCID

Seit dem 1. Juli 2022 gilt die erweiterte Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen – zu denen häufig auch Betriebe der Gastronomie gehören – sind hiervon betroffen. Zu dieser Registrierungspflicht hat der DEHOGA Bundesverband ein neues Merkblatt erstellt (Download). Es ergänzt das frühere Merkblatt „Erweiterte Registrierungspflicht für Letztvertreiber von Serviceverpackungen“ (Download) sowie die FAQs der Zentralen Stelle „Serviceverpackungen in der Gastronomie“ (Download).

Bundesregierung plant erleichterten Zuzug auch für Gastro- und Hotelarbeitskräfte

Nach der Sonderregelung für das Flughafenpersonal plant die Bundesregierung auch für das Gastgewerbe einen vereinfachten Zuzug von Arbeitskräften aus dem Ausland. > mehr auf sueddeutsche.de

Mindestlohn zum 1. Juli auf 10,45 EUR gestiegen

Der Mindestlohn ist zum 1. Juli auf 10,45 EUR gestiegen. Nach den derzeitigen Planungen soll er bereits zum Oktober erneut auf dann 12 EUR pro Stunde steigen. Die wichtigsten Eckpunkte zum Mindestlohn können Sie auf dgb.de nachlesen.

Mehrwertsteuerreduzierung: 7 Prozent auf Speisen sollen auch 2023 bleiben

Das Bundeskabinett hat den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr verabschiedet. Demzufolge ist die Verlängerung der Mehrwertsteuerreduzierung für Speisen auf 7 Prozent für das Jahr 2023 im Haushaltsplan enthalten. Der Haushaltsentwurf wurde am vergangenen Freitag (01.07.2022) im Bundeskabinett beraten und beschlossen. Der Entwurf des Haushaltsplans und -gesetzes geht nun an den Bundesrat und den Bundestag. Insbesondere die Bundesländer müssen dieser Maßnahme noch zustimmen. Innerhalb der Ampel nicht konsensfähig war die dauerhafte Geltung der 7 Prozent sowie eine Erweiterung auf Getränke. (Quelle: DEHOGA Bayern)

 

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