Die Energiepreispauschale von 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind. Die Energiepreispauschale ist in der Regel steuerpflichtig, sodass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung mindert.
Die Arbeitgeberverbände haben bereits im Mai darauf hingewiesen, dass sich aus dem Gesetz zahlreiche Anwendungsfragen ergeben, insbesondere was die Anspruchsberechtigung und die Auszahlung durch die Arbeitgeber angeht. Dazu hat nun das Bundesfinanzministerium einen Katalog mit Fragen und Antworten mit den Finanzbehörden der Länder abgestimmt und veröffentlicht