Suche

Verdacht des Arbeitszeitbetruges rechtfertigt Kündigung

Arbeitszeiterfassung ist für Arbeitgeber oft schwer kontrollierbar und daher Vertrauenssache. Bereits der Verdacht, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit in einem elektronischen Zeiterfassungssystem falsch einträgt, kann eine personenbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen
Anwaltskanzlei Dr. Reichert & KollegenAnwaltskanzlei Dr. Reichert & Kollegen
Anzeige

Das Urteil (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28. 03. 2023, 5 Sa 128/22) ist für Arbeitgeber vor dem Hintergrund der vom EUGH und BAG für Arbeitgeber vorgegebenen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung sehr interessant. Rechtsanwältin Dr. Sabine Reichert-Hafemeister LL.M ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und erläutert in diesem Beitrag das Urteil und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten für Arbeitgeber.

Worum ging es?

Der Arbeitnehmer konnte sich von zuhause aus mit Hilfe des Arbeitsplatzrechners im dienstlichen Zeiterfassungssystem einloggen. Er hatte sich mehrfach weit vor der tatsächlichen Arbeitsaufnahme im Dienstgebäude eingebucht. Seine Kündigungsschutzklage gegen die vom Arbeitgeber erklärte Kündigung war erfolglos. 

Kann ich als Hotelier oder Gastronom bei einem solchen Arbeitszeitbetrug kündigen?

Missbraucht der Arbeitnehmer das (elektronische) Zeiterfassungssystem, indem er falsche Zeiten einträgt, so verstößt er gegen seine dahingehende Rücksichtnahmepflicht, seine Arbeitszeit im elektronischen Zeiterfassungssystem ordnungsgemäß zu erfassen. Hierauf müssen Sie als Hotelier oder Gastronom, d.h. als Arbeitgeber vertrauen können. Bereits der dringende Verdacht von Falschangaben rechtfertigt daher die personenbedingte Kündigung, weil mit der Pflichtverletzung (Falscheinträge Zeiterfassung) ein Vertrauensbruch einhergeht. Dies hat für Sie als Arbeitgeber einen sog. untragbaren Eignungsmangel des Arbeitnehmers zur Folge, so die Richter im o.g. Urteil. 

Muss man den Arbeitnehmer vorher abmahnen?

Eine vorherige Abmahnung sei entbehrlich gewesen, so das LAG Mecklenburg- Vorpommern, da es sich um einen schwerwiegenden Pflichtverstoß gehandelt habe. 

Partner aus dem HORECA Scout
E2N GmbH
e2n entwickelt moderne HR-Software, die Personalprozesse digitalisiert, Zeit spart und Planung, Controlling & Abrechnung vereint.

Was ist als Hotelier oder Gastronom zu beachten, bevor gekündigt wird?

Beim Verdacht des Arbeitszeitbetruges sollten Sie als Arbeitgeber den Sachverhalt unbedingt gut aufklären. Ferner muss der Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung angehört werden, d.h. Sie müssen ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Anderenfalls ist die Kündigung formal unwirksam.

Dr. Reichert & Kollegen, Kanzlei für Arbeitsrecht

Weitere Artikel zum Thema

Heimpel GmbH
Lieferportale wie Lieferando oder Uber Eats sind für viele Gastronomiebetriebe zentrale Umsatztreiber geworden. Doch die Komplexität steigt: Wie lassen sich parallele Bestellungen aus mehreren Portalen effizient bündeln und rechtssicher verbuchen?[...]
Heimpel GmbH
Joshua Rodriguez, Unsplash
Die neue Bundesregierung plant eine Registrierkassenpflicht für Gastronomiebetriebe ab 100.000 Euro Jahresumsatz. Was auf den ersten Blick nach einer hohen Schwelle klingt, trifft in der Praxis bereits kleine Dorfwirtshäuser und Familienkneipen. Der Verein zum Erhalt[...]
Joshua Rodriguez, Unsplash
Jas Rolyn, Unsplash
Das Landgericht Berlin hat entschieden: Die Bestpreisklauseln von Booking.com verstoßen gegen EU-Kartellrecht. Mehr als 1.000 deutsche Hotels haben Anspruch auf Schadenersatz für die entstandenen finanziellen Verluste. Das Urteil stärkt zudem eine europäische Sammelklage von über[...]
Jas Rolyn, Unsplash
OpenTable
Gäste, die trotz Reservierung nicht erscheinen, können in der Gastronomie aufgrund knapper Margen zu großen Problemen führen. Doch Restaurants können hier selbst entgegenwirken: Entsprechende Tools und die richtige Kommunikation mit den Gästen können viel bewirken.[...]
OpenTable
Telkotec
Die digitale Transformation stellt Restaurants vor immer komplexere Herausforderungen – von Echtzeitservice und kontaktlosen Zahlungssystemen bis zu KI-gestützter Betriebssteuerung. Nur mit einer verlässlichen Telekommunikations- und Netzwerkinfrastruktur lassen sich diese Anforderungen im Praxisalltag meistern, neue digitale[...]
Telkotec
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.