Suche

Tierhaltungskennzeichnung: DEHOGA bekräftigt Ablehnung der Ausweitung auf die Gastronomie

Der DEHOGA lehnt eine Ausweitung der staatlich verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie und den Außer-Haus-Markt ab. Das hat der Verband nun auch noch einmal in einer Stellungnahme und Anhörung im Deutschen Bundestag deutlich gemacht. Geplant sei diese jetzt nur für Schweinefleisch, die Ausweitung auf Rind und Geflügel solle folgen.
ün LIU, Unsplash
Anzeige

Eine Kennzeichnung der Tierhaltung bedeutet nach Ansicht des DEHOGA einen unverhältnismäßigen bürokratischen Mehraufwand und stelle die Betriebe wie auch die Lebensmittelkontrolle vor praktisch kaum lösbare Aufgaben. Der DEOHGA kritisiert u.a. folgende Punkte:

  • Eine Speisekarte muss lesbar bleiben: Eine Tierhaltungskennzeichnung in der Speisekarte an den einzelnen Gerichten würde die Speisekarten völlig überfrachten. Zumal bereits jetzt eine Ausweitung auf weitere Fleischarten geplant ist.
  • Wenn Fleisch aus unterschiedlichen Tierhaltungsformen verwendet wird, beispielsweise bei Hackfleisch, ist eine Kennzeichnung in der Speisekarte völlig unmöglich. Ein Beispiel: Bei gemischtem Schweinehackfleisch müsste gekennzeichnet werden, dass es beispielsweise zu 30 % von Tieren aus der Haltungsform Stall, zu 35% von Tieren aus der Haltungsform Frischluftstall und zu 35% von Tieren aus der Haltungsform Auslauf/Weide stammt. – Die Gastronomen sind häufig gezwungen, bei Lieferengpässen auf andere Lieferanten auszuweichen. Wenn dann Schweinefleisch aus anderen Haltungsformen gekauft werden muss, dann müssten auch die Speisekarten wieder neu gedruckt werden. Dies bedeutet, dass die nicht ausreichende Verfügbarkeit von Fleisch der bevorzugten Haltungsform zusätzlichen erheblichen bürokratischen Aufwand nach sich zieht.
  • Auch ist zu berücksichtigen, dass Verwerfungen durch Ausweichreaktionen vorprogrammiert sind. Denn nach dem Gesetz unterliegt Schweinefleisch aus dem Ausland und dem nicht EU-Ausland nicht der Tierhaltungskennzeichnung.

Diese und weitere Punkte hat der DEHOGA in seiner Stellungnahme zusammengefasst.

Hintergrund

Im August 2023 hatte der Deutsche Bundestag das von Bundesernährungsminister Cem Özedemir vorgelegte Gesetz zur staatlich verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung beschlossen. Das Gesetz gilt bislang nur für den Einzelhandel. Nunmehr plant die Bundesregierung, diese Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie und den gesamten Außer-Haus-Markt auszuweiten.

Der vermeintliche Nutzen dieser Ausweitung auf die Gastronomie stehe in keinerlei Verhältnis zum maßlosen bürokratischen Aufwand. Und sie werfe eine Vielzahl praktischer Umsetzungsprobleme auf – von überfrachteten Speisekarten, über Dokumentationsprobleme und die Notwendigkeit ggf. neue Speisekarten produzieren zu müssen, wenn sich Rezepturen oder Lieferanten ändern bis hin zum mangelnden Zusatznutzen für den Gast. Dieser könne im Restaurant (anders als im Handel) in der Regel ohnehin nicht zwischen verschiedenen Haltungsformen wählen.

Weitere Artikel zum Thema

Falkensteiner Hotel Montafon
Für die europäische Auszeichnung „Hotelimmobilie des Jahres“, die im Rahmen der 196+ forum-Fachkonferenz am Freitag, 6. Oktober 2023 in München verliehen wird, haben sich in diesem Jahr 33 Hotels aus sieben Ländern beworben. 19 Bewerber[...]
DiGastro
Eine lückenhafte oder gar nicht vorhandene Digitalisierung des Betriebes kann aktuell jeden Gastronomen an die Wand stellen. Das hat die Corona-Krise mehr als deutlich aufgezeigt. DiGastro, Gastro-Experte in Fragen der Digitalisierung führt aus, was die[...]
ThisIsEngineering, Pexels; Google
Man könnte es als Googles nostalgischen Rückblick auf die Ursprünge des Internets beschreiben: schlichte blaue Links, die auf Websites verweisen – ohne Schnickschnack, ohne Ablenkung. Doch dieser scheinbar harmlose Test eines klassischen Suchformats wirft in[...]
kalhh - pixabay.com
16 Millionen in Berlin durch zusätzliche Steuerprüfungen, das Ende der Marketingschlacht zwischen Delivery Hero und Takeaway.com und der Start für die Erfolgsgeschichte der Bittergetränke – auch ohne Gin.[...]
Miele
Nach den Einschränkungen der vergangenen Monate ist die Reiselust groß. Hoch im Kurs steht bei vielen Touristen aber auch die Hygiene am Urlaubsort – was nun Hotels und Pensionen die Chance gibt, mit ihrer hauseigenen[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.