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Änderung Meldepflicht: Kostenlose Handlungsempfehlung für Hotels

Die Änderung des Bundesmeldegesetzes, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, schafft die Meldepflicht für inländische Gäste in Beherbergungsbetrieben ab. Dies bedeutet für Beherbergungsbetriebe, Städte und Kommunen, die Gästebeiträge erheben sowie technische Dienstleister, eine Anpassung der bisherigen Meldeprozesse, der rechtlichen Grundlagen und der Weitergabe relevanter Daten.
naobim, Pixabay
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Um möglich bürokratische Nebenwirkungen so gering wie möglich zu halten, hat der Hotelverband Deutschland (IHA) gemeinsam mit dem Deutschen Tourismusverband (DTV), dem Deutschen Heilbäderverband (DHV), der AVS Abrechnungs- und Verwaltungs-Systeme GmbH und dem Hotel-Technologieanbieter hotelbird GmbH im Rahmen der Nationalen Plattform „Zukunft des Tourismus“ eine Initiative zur Vernetzung und Digitalisierung der Gastanmeldung und von Gastbeitragssystemen gestartet.

Im Rahmen dieser Initiative wurden Handlungsempfehlungen zur Anpassung der Melderechtsänderung für die folgenden Stakeholdergruppen erstellt:

  • Städte und Kommunen / DMOs,
  • Beherbergungsbetriebe und
  • Technologiedienstleister / PMS.

Die Handlungsempfehlungen ergeben sich aus dem gemeinsamen Diskurs der Autoren und orientieren sich an allgemeinen, rechtskonformen und etablierten Abläufen in den Betrieben und Verwaltungen. Diese Handlungsempfehlungen sind nicht als final oder abschließend zu verstehen. Anpassungen an neue Entwicklungen und Erkenntnisse sind möglich. Betriebliche Besonderheiten und abweichende kommunale Sonderregelungen können hier nicht behandelt werden. Die Autoren erheben daher keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und übernehmen für die inhaltliche Richtigkeit keine Haftung.

Die Handlungsempfehlungen sowie eine technische Schnittstellenbeschreibung (API) stehen hier zum Download zur Verfügung.

Zur Handlungsempfehlung

Techinische Schnittstellenbeschreibung

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