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Dr. Peter Küpperfahrenberg

Linten Rechtsanwälte
Personalentwicklung

Der Verfall von Urlaubsansprüchen im Arbeitsverhältnis – die 5 wichtigsten Fakten

Urlaubsansprüche verfallen nicht einfach automatisch – das haben jüngere Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) eindeutig klargestellt. Durch diese Entwicklung hat sich für Arbeitgeber eine deutlich schwierigere Rechtslage ergeben: Solange sie ihre Mitarbeitenden nicht aktiv über Resturlaubsansprüche und den drohenden Verfall informieren, können sich Urlaubsansprüche sogar über mehrere Jahre ansammeln.

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