Suche
Anzeige

Beschluss des Koalitionsausschusses: Kurzarbeit, Überbrückungshilfen und Insolvenzantragspflicht verlängert

Die Chefs der großen Koalition haben weitreichende Entscheidungen im Kampf gegen die Folgen der Corona-Krise getroffen. Folgende befristete Corona-bedingte Maßnahmen sollen umgesetzt werden:
Photo by Martin Sanchez on UnsplashKeine Bildrechte?
Anzeige

Kurzarbeitergeld wird verlängert auf 24 Monate: Unternehmen in Deutschland können Jobs in der Corona-Krise weiter durch erleichterte Kurzarbeit absichern. Diese soll von regulär 12 auf bis zu 24 Monate erweitert werden. Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Längstens soll das Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Damit die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Milliardenkosten für Kurzarbeit schultern kann, bekommt sie Zuschüsse vom Staat. Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Vom 1. Juli 2021 bis höchstens 31. Dezember 2021 sollen für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden. Diese hälftige Erstattung kann auf 100 Prozent erhöht werden – aber nur wenn eine Qualifizierung während der Kurzarbeit erfolgt. Das Kurzarbeitergeld wird weiter auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht. Diese Regeln sollen bis 31. Dezember 2021 für alle verlängert werden, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist. Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent.

Überbrückungshilfen laufen bis Ende 2020: Staatliche Hilfen für besonders belastete Unternehmen sollen nun statt bis Ende August bis Ende des Jahres laufen. Erstattet werden nach derzeitigem Stand für die Monate Juni bis August fixe Betriebskosten von insgesamt bis zu 150 000 Euro. Für die Zuschüsse hatte der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant. Die Überbrückungshilfen waren ein wichtiger Baustein des im Juni vereinbarten Konjunkturpakets der Koalition.

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende 2020: Lockerungen im Insolvenzrecht sollen verlängert werden, um in der Corona-Krise eine Pleitewelle zu verhindern. Demnach wird die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung bis Ende des Jahres weiterhin ausgesetzt. Die Insolvenzantragspflicht war im März bis Ende September ausgesetzt worden für Fälle, in denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Firmen auf den Folgen der Corona-Pandemie beruht.

Grundsicheurng für Kleinunternehmer: Künstler, Kleinselbstständige und Kleinunternehmer sollen erleichterten Zugang zur Grundsicherung erhalten. Dazu will die Koalition beim Schonvermögen großzügigere Regelungen treffen. Auch der wegen der Corona-Krise erleichterte Zugang zur Grundsicherung insgesamt soll verlängert werden – bis 31. Dezember 2021.

Download: Beschlüsse des Koalitionsausschusses am 25. August 2020

Weitere Artikel zum Thema

Rentokil
Rentokil Initial möchte das Hotel- und Gastro-Gewerbe zur Wiedereröffnung unterstützen und bietet kostenfreie Inspektionen der Betriebsbereiche unter Hygieneaspekten an. Unter dem Motto „Bevor die neuen Gäste kommen, müssen die alten gehen“ möchte der Marktführer für[...]
smshoot | iStockphoto
Die Pandemie hat die Relevanz von digitalen Angeboten noch einmal mehr unterstrichen. Restaurants, die digital gut ausgerüstet waren, konnten auf die Herausforderungen schneller reagieren. In der Zeit des Lockdowns können Restaurants dank bestehender digitaler Infrastrukturen[...]
Artem Beliaikin
Wir haben eine Linkliste zu allen wichtigen Infos zu den Corona-Maßnahmen für Gastronomie und Hotellerie in den jeweiligen Bundesländern erstellt.[...]
Halfpoint, iStockphoto
Eine aktuelle Analyse des Informationsdienstleisters CRIF, in der mehr 100.000 Branchenunternehmen ausgewertet wurden, zeigt, dass die Folgen der Pandemie das Insolvenzrisiko in der Gastronomiebranche deutlich erhöht haben. Im Januar 2022 galten knapp 17.000 Gastronomiebetriebe als[...]
Colged
Nach monatelangem Lockdown dürfen die Betriebe auch jetzt nur eingeschränkt oder gar nicht öffnen. Dies ist vor allem dem höheren Ansteckungsrisiko mit SARS-CoV-2 in geschlossenen Räumen geschuldet, wie mehrere Fälle in Restaurants bereits belegen. Umso[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.