Die Qualität des eigenen Arbeitsschutzmanagements können sich BGN-Mitgliedsbetriebe von ihrer Berufsgenossenschaft bestätigen lassen – durch das Gütesiegel „Sicher mit System“.
Bevor Unternehmen das imageträchtige Siegel erhalten können, müssen sie sich allerdings begutachten lassen. Die Begutachtung umfasst die Prüfung von Dokumenten, Begehungen im Betrieb sowie Interviews mit Führungskräften und Beschäftigten.
Damit es hier keine unliebsamen Überraschungen gibt, stellt die BGN den interessierten Unternehmen als Instrument zur Selbstbewertung eine ausführliche Checkliste zur Verfügung. Damit können Betriebe ihr Arbeitsschutzmanagement „auf Herz und Nieren“ prüfen – bevor die BGN zur Begutachtung ins Haus kommt.
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