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Corona-Update für das Gastgewerbe: Wieder Kontaktbeschränkungen? • Kurzarbeitergeld bis März 2022

Corona: Bayern ruft wieder Katastrophenfall aus +++ Verlängerung der Bezugsdauer und des erleichterten Zugangs für Kurzarbeitergeld bis Ende März 2022 +++ 3G am Arbeitsplatz: was müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen? ++++ Drosten: wieder Kontaktbeschränkungen erforderlich +++
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Corona-Vorgaben für das Gastgewerbe in den Bundesländern.

Wir haben eine Linkliste zu allen wichtigen Infos zu den Corona-Maßnahmen für Gastronomie und Hotellerie in den jeweiligen Bundesländern erstellt. > zur Linkliste

Corona: Bayern ruft wieder Katastrophenfall aus

Wegen der hohen Zahl von Corona-Patienten in Krankenhäusern gilt in Bayern ab Donnerstag (11.11.2021) wieder der Katastrophenfall. Ministerpräsident Söder begründete die Entscheidung mit der aktuell „besorgniserregenden Situation“. Er fordert zudem einen Corona-Notfallplan und eine Impfpflicht für bestimmte Berufe. > rnd.de

Drosten: wieder Kontaktbeschränkungen erforderlich

Nach Meinung des Virologen Christian Drosten würden Maßnahmen wie 3G oder selbst 2G vermutlich nicht ausreichen, um angesichts der Delta-Variante des Corona-Virus die Zahl der Infektionen genug zu senken. Er erwartet „einen sehr anstrengenden Winter“ und spricht sich dafür aus, auch neue Kontaktbeschränkungen zu erwägen. „Wir haben jetzt im Moment eine echte Notfallsituation“, sagte der Leiter der Virologie in der Berliner Charité angesichts der Lage auf den Intensivstationen neuen Podcast-Folge des Coronavirus-Update. „Wir müssen jetzt sofort etwas machen.“ Dabei müsse man auch Maßnahmen diskutieren, „die wir eigentlich hofften, hinter uns zu haben“, sagte Drosten. „Wir müssen also jetzt die Infektionstätigkeit durch Kontaktmaßnahmen wahrscheinlich wieder kontrollieren – nicht wahrscheinlich, sondern sicher.“ > ndr.de

3G am Arbeitsplatz: was müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen?

Nach einem Gesetzentwurf von SPD, FDP und Grünen soll bald bundesweit die 3G-Regel am Arbeitsplatz eingeführt werden. Ob das zulässig ist und was das konkret für Arbeitnehmer bedeutet, beantwortet der Rechtsanwalt Alexander Bredereck im Interview mit dem WDR. > wdr.de

Verlängerung der Bezugsdauer und des erleichterten Zugangs für das Kurzarbeitergeld bis Ende März 2022

Der DEHOGA hatte die weitere Verlängerung der Corona-Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld seit Wochen angemahnt und insbesondere nochmals jüngst den Koalitionären aufgezeigt, weshalb diese unbedingt notwendig ist. Jetzt hat das Bundesarbeitsministerium einen Verordnungsentwurf veröffentlicht. Der Referentenentwurf sieht vor, den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld insoweit zu verlängern, dass das auf 10 Prozent abgesenkte Mindesterfordernis und der Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitssalden bis zum 31. März 2022 gelten sollen. Darüber hinaus soll die verlängerte Bezugsdauer von 24 Monaten ebenfalls bis zum 31. März 2022 gelten, der bisherige Stichtag des 31. Dezember 2021 soll also um 3 Monate verschoben werden. Die Verordnung soll voraussichtlich bereits am 24. November 2021 verabschiedet werden. Deshalb hat der DEHOGA umgehend eine Stellungnahme verfasst und in den Diskussionsprozess eingespeist.

 

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