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DEHOGA NRW fordert „Terrassen-Stärkungspakte” für kalte Jahreszeit

Die Außengastronomie hat das Potenzial die durch die Corona-Pandemie ausgelösten Umsatzeinbrüche im Gastgewerbe zumindest teilweise abzufangen. Der DEHOGA NRW wünscht sich deshalb eine Reihe von Sonderregelungen für die Außengastronomie, um die kalte Zeit zwischen September und April zu überbrücken. Dabei sollen die Kommunen mit der Gastronomie einen „Stärkungspakt” eingehen.

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„Außengastronomie hat in den letzten Jahren eine immer wichtiger werdende Rolle gespielt, während der Corona-Krise allerdings eine herausragende, weil viele Gäste den Platz auf der Terrasse und im Biergarten dem im Restaurant oder Café bevorzugen. Das Terrassengeschäft hat vielen Betrieben das Überleben und zudem Arbeitsplätze gesichert. Jetzt benötigen wir für die kommenden dunkleren, kälteren und feuchteren Jahreszeiten dringend die weitere Unterstützung der Kommunen, um Außengastronomie auch in der Zeit zwischen September und April möglichst attraktiv und komfortabel gestalten zu können“, unterstreicht Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen und lobt ausdrücklich das bisherige Entgegenkommen vieler Gemeinden, wenn es zum Beispiel um die unbürokratische Ausweisung von zusätzlichen außengastronomischen Flächen ging.

Vier Schwerpunkte für gastronomischen Erfolg

Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen hat im Wesentlichen vier Punkte im Blickfeld: Beibehalt der erweiterten außengastronomischen Flächen, Ausschöpfen der Sperrzeit-Regelungen bis Mitternacht, großzügiger Umgang mit Gestaltungssatzungen und die Aufhebung von Heizpilz-Verboten, wo es sie gibt. „Wir wissen, dass die Ausgangssituationen in den einzelnen Kommunen und Ortsteilen in Bezug auf Außengastronomie sehr unterschiedlich sind. Deshalb richtet sich unser Appell grundsätzlich an die Verantwortlichen vor Ort, alle Möglichkeiten auszuloten, damit das Terrassengeschäft auch während der kommenden Monate bestmöglich funktionieren kann. Uns könnte beispielsweise helfen, Pavillons als Witterungsschutz aufstellen oder Heizpilze diesen Winter nutzen zu dürfen. Schön wäre zudem, wenn unsere Gäste auf den weiterhin größeren Terrassenflächen grundsätzlich bis 24 Uhr sitzen dürften, was das Landesimmissionsschutzgesetz zulässt, wovon aber nicht überall Gebrauch gemacht wird“, so Niemeier.

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Gastgewerbe immer noch schwer angeschlagen

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