Suche

Europas Hotellerie erhebt sich in wegweisender Sammelklage gegen Booking.com

Nationale Hotelverbände aus über 25 europäischen Ländern schließen sich in einer wegweisenden gesamteuropäischen Sammelklage gegen Booking.com zusammen. Diese gemeinsame Initiative wird von HOTREC, dem Dachverband der Hotels, Restaurants, Bars und Cafés in Europa, unterstützt. Alle europäischen Hotels werden aufgerufen, sich bis zum 31. Juli 2025 an der gemeinsamen Klage zu beteiligen.

Jas Rolyn, UnsplashJas Rolyn, Unsplash

Bereits im Jahr 2015 hatte das Bundeskartellamt festgestellt, dass Booking.com mit der Verwendung von so genannten Paritätsklauseln gegen Kartellrecht verstoßen hatte. Durch diese Klauseln wurde der Wettbewerb zum Nachteil der Hotellerie massiv beschränkt. Es schlossen sich zunächst Vergleichsgespräche zwischen dem Hotelverband Deutschland (IHA) und Booking.com über eine angemessene Entschädigung deutscher Hoteliers an, die Booking.com jedoch überraschend und einseitig beendete. Offenbar wurde Booking.com seinerzeit dahingehend beraten, im Rahmen eines so genannten negativen Feststellungsklageverfahrens von den Gerichten in den Niederlanden feststellen zu lassen, dass deutschen Hoteliers keine Schadensersatzansprüche gegen Booking.com zustehen.

In der Folge erhob Booking.com Klage gegen mehrere hundert deutsche Hotels vor dem Bezirksgericht Amsterdam. Ein Zwischenergebnis dieses (noch laufenden) Verfahrens ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024, das die Feststellungen des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2015 bestätigte, wonach die Paritätsklauseln von Booking.com gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Aus diesem Urteil des höchsten europäischen Gerichts lässt sich ungezwungen ableiten, dass sämtlichen europäischen Hotels Schadensersatzansprüche gegen Booking.com zustehen, die nun im Rahmen der von HOTREC unterstützten Sammelklage geltend gemacht werden sollen.

Fast zwei Jahrzehnte lang benachteiligten diese Paritätsklauseln europäische Hotels erheblich im Wettbewerb: Sie eliminierten den Preiswettbewerb zwischen Booking.com und anderen Online-Plattformen und führten hierdurch zu überhöhten Provisionen, die von den Hotels gezahlt werden mussten. Zudem hinderten die Klauseln Hotels daran, auf ihren eigenen Websites bessere Preise oder Verfügbarkeiten anzubieten – was die direkten Buchungen und die unternehmerische Freiheit der Hotels massiv einschränkte.

Partner aus dem HORECA Scout

Kurz gesagt: Die wettbewerbswidrige Praxis der Paritätsklauseln von Booking.com hat Hotelbetrieben in ganz Europa erheblichen finanziellen Schaden zugefügt. Nach den allgemeinen Grundsätzen des europäischen Wettbewerbsrechts haben betroffene Hotels Anspruch auf Schadenersatz von Booking.com für die erlittenen finanziellen Verluste.

Alexandros Vassilikos, Präsident von HOTREC, erklärte: „Europäische Hoteliers haben lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten. Jetzt ist es an der Zeit, gemeinsam aufzutreten und Wiedergutmachung zu fordern. Diese gemeinsame Initiative sendet eine klare Botschaft: Missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt bleiben nicht unbeantwortet.“

Die Klage wird von einem Team aus erfahrenen und anerkannten Wettbewerbsrechtlern, Prozessanwälten und Ökonomen geführt, die bereits das erfolgreiche EuGH-Urteil vom 19. September 2024 erreicht haben. „In Deutschland hatten sich bereits im Jahr 2020 über 2.000 Hotels der „daBeisein“-Initiative des Hotelverband Deutschland (IHA) angeschlossen, um ihren Anspruch auf Schadensersatz gerichtlich durchzusetzen. Für diese deutschen Pionier-Hotels sind bereits Gerichtsverfahren vor dem Bezirksgericht Amsterdam oder dem Landgericht Berlin anhängig. Für sie ist eine erneute Registrierung unter www.mybookingclaim.com nicht mehr notwendig“, erläutert Markus Luthe, IHA-Hauptgeschäftsführer und Vorsitzender der HOTREC-Arbeitsgruppe Distribution.

Lesen Sie auch
Recht und ComplianceRechtsprechung und UrteileRecruiting und Fachkräftemangel
Kununu-Fall rechtskräftig: Was Arbeitgeber bei anonymen Bewertungen verlangen können

Hintergrund

Das EuGH-Urteil von 2024 (Rechtssache C-264/23) bestätigte, dass die Paritätsklauseln von Booking.com – vertragliche Bestimmungen, die Hotels daran hinderten, über andere Kanäle niedrigere Preise oder bessere Verfügbarkeiten anzubieten – gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Diese Klauseln führten zu überhöhten Provisionssätzen, unterdrückten Direktbuchungen und verzerrten den Wettbewerb auf dem Online-Markt.

Themen in diesem Artikel
Recht und FinanzenKartellrechtSammelklage

Die Klage wird von der Stiftung Hotel Claims Alliance koordiniert und vor Gerichten in den Niederlanden eingebracht, um eine einheitliche und effiziente Durchsetzung in ganz Europa zu ermöglichen. Die Initiative wird von den nationalen Hotelverbänden der folgenden Länder unterstützt: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Island, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.

Sterne-Advo
Recht und Compliance

Kununu-Fall rechtskräftig: Was Arbeitgeber bei anonymen Bewertungen verlangen können

Anonyme Bewertungen auf Arbeitgeberportalen können Hotels und Gastronomiebetriebe erheblich treffen – besonders, wenn unklar bleibt, ob die bewertende Person tatsächlich Kontakt zum Betrieb hatte. Nach einem rechtskräftigen Kununu-Beschluss ordnet Rechtsanwalt Jan Meyer im Interview ein, wann Portale die Echtheit prüfen müssen, welche Kritik Arbeitgeber weiterhin hinnehmen müssen und warum bei zweifelhaften Bewertungen schnelles Handeln entscheidend ist.

Towfiqu barbhuiya, Unsplash
Finanzen und Controlling

Finanzen im Griff: Wie ein Steuerberater Gastronomen bei Buchhaltung und Liquidität unterstützt

Drei Prozent Umsatzrendite, steigende Kosten und ein Dickicht aus Umsatzsteuersätzen, TSE-Pflicht und Meldevorschriften: Für Gastronomiebetriebe entscheidet sich die finanzielle Handlungsfähigkeit selten am Kontostand, sondern an den richtigen Kennzahlen. Welche Werte den Unterschied machen und wie eine branchennahe steuerliche Betreuung zum Steuerungsinstrument wird.

Courtney Cook, Unsplash
Branche und Trends

Eiscreme-Report 2025: Preise, Lieblingssorten und Verkaufsmuster im DACH-Vergleich

Sommer, Sonne – und ganz viel Eis: Der Eiscreme-Index 2025 nimmt das alljährliche Eis-Konsumverhalten in Deutschland, Österreich und der Schweiz unter die Lupe. Welche Eissorten haben die Nase vorn? Wann ist die beliebteste Eiszeit? Was kostet die Kugel mittlerweile – und wo wird am günstigsten und wo am teuersten geschlemmt? orderbird hat das Eis-Konsumverhalten der letzten Jahre untersucht und spannende Trends identifiziert.

Weitere Artikel zum Thema

Sterne-Advo
Anonyme Bewertungen auf Arbeitgeberportalen können Hotels und Gastronomiebetriebe erheblich treffen – besonders, wenn unklar bleibt, ob die bewertende Person tatsächlich Kontakt zum Betrieb hatte. Nach einem rechtskräftigen Kununu-Beschluss ordnet Rechtsanwalt Jan Meyer im Interview ein,[...]
Sterne-Advo
rawpixel.com
Beitragsfrei, flexibel, unkompliziert – so wirkt die kurzfristige Beschäftigung auf den ersten Blick. Doch schon ein einziger zu viel gearbeiteter Tag oder eine falsch eingestufte Aushilfe kann den Status rückwirkend kippen. Welche Kriterien wirklich zählen[...]
rawpixel.com
Towfiqu barbhuiya, Unsplash
Drei Prozent Umsatzrendite, steigende Kosten und ein Dickicht aus Umsatzsteuersätzen, TSE-Pflicht und Meldevorschriften: Für Gastronomiebetriebe entscheidet sich die finanzielle Handlungsfähigkeit selten am Kontostand, sondern an den richtigen Kennzahlen. Welche Werte den Unterschied machen und wie[...]
Towfiqu barbhuiya, Unsplash
Gastronomieberatung Consult Gastro
Gute Idee, große Motivation – und trotzdem scheitern viele Gastrobetriebe in den ersten drei Jahren. Woran liegt das wirklich? Fünf typische Stolperfallen entscheiden oft schon vor der Eröffnung über Erfolg oder Aus. Wer sie kennt,[...]
Gastronomieberatung Consult Gastro
ALLEHERZEN GmbH
Am 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten des EU AI Acts – trotz verschobener Fristen an anderer Stelle. Doch reicht es aus, KI-Systeme nur zu kennzeichnen? Und was passiert, wenn Künstliche Intelligenz eigenständig Prozesse in[...]
ALLEHERZEN GmbH
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.