Suche
Anzeige

Gewährleistungsrechte bei Unternehmenstransaktionen in der Hotellerie und Gastronomie

  • Gesetzliche Gewährleistungsrechte wie Rücktritt oder Nacherfüllung sind beim Unternehmenskauf in der Hotellerie meist unpraktikabel und werden durch individuelle Garantien und Haftungsregeln ersetzt.
  • Branchenspezifische Risiken – von Arbeitsrecht über Pachtverträge bis zu Hygienevorschriften – erfordern maßgeschneiderte vertragliche Regelungen und eine gründliche Due Diligence vor dem Kauf.
  • Käufer sollten umfassende Garantien einfordern, Verkäufer ihre Haftung klar begrenzen – nur präzise Vertragsgestaltung mit Fachanwälten minimiert Streitrisiken und sichert beide Seiten ab.

Banerjee & KollegenBanerjee & Kollegen

Unternehmenstransaktionen im Bereich der Hotellerie und Gastronomie sind geprägt von einer Vielzahl rechtlicher Besonderheiten, die sich insbesondere im Bereich der Gewährleistungsrechte manifestieren. Die Komplexität dieser Transaktionen resultiert aus der hohen Individualität der Betriebe, der Vielzahl an Vertragsbeziehungen und der Notwendigkeit, branchenspezifische Risiken adäquat zu adressieren. Für Käufer und Verkäufer gilt es daher, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu kennen und im Unternehmenskaufvertrag maßgeschneiderte Lösungen zu verankern, um Haftungsrisiken zu minimieren und Rechtssicherheit zu schaffen.

Im deutschen Recht ist die Gewährleistung beim Unternehmenskauf grundsätzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Allerdings stoßen die gesetzlichen Vorschriften bei Unternehmenstransaktionen regelmäßig an ihre Grenzen. Insbesondere die klassischen Gewährleistungsrechte wie Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung sind im Kontext des Unternehmenskaufs oftmals weder praktikabel noch interessengerecht. Eine Rückabwicklung der Transaktion ist in der Regel wirtschaftlich und organisatorisch kaum durchführbar und für die Parteien meist unerwünscht. Daher werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte im Unternehmenskaufvertrag regelmäßig abbedungen und durch ein eigenständiges, vertragliches Haftungsregime ersetzt.

Garantie- und Haftungskonzepte

Im Zentrum der vertraglichen Gestaltung stehen Garantien, die der Verkäufer dem Käufer hinsichtlich bestimmter Eigenschaften und Umstände des Zielunternehmens einräumt. Diese Garantien umfassen typischerweise Aussagen zur Eigentumslage, zu bestehenden Verträgen, zu finanziellen Kennzahlen, zu Mitarbeitern, zu anhängigen Rechtsstreitigkeiten und zu behördlichen Genehmigungen. Im Bereich der Hotellerie und Gastronomie sind darüber hinaus branchenspezifische Aspekte zu berücksichtigen, etwa die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften, Hygieneanforderungen, Pacht- und Mietverträge sowie die Zulässigkeit von Veranstaltungen und Sondernutzungen. Die Haftung aus Garantieverletzungen erfolgt in der Regel verschuldensunabhängig. Der Verkäufer haftet dafür, dass die garantierten Umstände zum Stichtag der Transaktion tatsächlich bestehen. Im Falle einer Verletzung ist der Käufer so zu stellen, wie er stünde, wenn die Garantie eingehalten worden wäre. Dies kann Schadensersatz oder – seltener – eine nachträgliche Kaufpreisanpassung bedeuten. Die Parteien vereinbaren häufig Haftungshöchstgrenzen und Verjährungsfristen, um das Risiko für den Verkäufer kalkulierbar zu halten.

Partner aus dem HORECA Scout

Branchenspezifische Risiken in Hotellerie und Gastronomie

Die Hotellerie und Gastronomie zeichnen sich durch eine hohe Personalintensität, einen starken Bezug zu Immobilien sowie eine Vielzahl von Lieferanten- und Dienstleistungsverträgen aus. Bei Unternehmenstransaktionen ist daher eine sorgfältige Due Diligence unerlässlich. Bei der Prüfung sind arbeitsrechtliche Risiken zu beachten, insbesondere hinsichtlich Überstundenregelungen, befristeter Arbeitsverträge und tariflicher Verpflichtungen. Ebenso sollten bestehende Pacht- und Mietverhältnisse im Hinblick auf ihre Laufzeiten, Kündigungsfristen sowie eventuell erforderliche Zustimmungen bei einem Eigentümerwechsel sorgfältig geprüft werden. Zudem ist es wesentlich, die Einhaltung von Hygiene- und Lebensmittelvorschriften sicherzustellen, um behördliche Maßnahmen oder potenzielle Reputationsverluste zu vermeiden. Weiterhin empfiehlt sich eine genaue Analyse laufender oder drohender Rechtsstreitigkeiten mit Gästen, Lieferanten oder Behörden. Schließlich sollte auch der Bestand und Zustand des Inventars sowie der technischen Anlagen bewertet werden, wobei insbesondere auf Wartungsbedarf und Modernisierungsmöglichkeiten zu achten ist. Die vertragliche Gestaltung sollte diese Risiken durch spezifische Garantien und Haftungsausschlüsse gezielt adressieren. So kann etwa vereinbart werden, dass der Verkäufer für die Einhaltung aller behördlichen Auflagen bis zum Closing haftet oder dass bestimmte Altlasten ausdrücklich von der Haftung ausgenommen werden.

Im Unternehmenskaufvertrag wird die gesetzliche Gewährleistung meist weitgehend ausgeschlossen. An ihre Stelle treten die individuell ausgehandelten Garantien.

Tim Banerjee

Ausschluss und Begrenzung der Gewährleistung

Im Unternehmenskaufvertrag wird die gesetzliche Gewährleistung meist weitgehend ausgeschlossen. An ihre Stelle treten die individuell ausgehandelten Garantien. Der Verkäufer wird regelmäßig bemüht sein, seine Haftung auf klar definierte Fälle und Beträge zu begrenzen. Üblich sind Haftungshöchstgrenzen (Caps), Bagatellgrenzen (De Minimis) sowie Mindestschadenssummen (Thresholds), ab deren Überschreiten eine Haftung überhaupt erst eintritt. Zudem werden die Verjährungsfristen für Ansprüche aus Garantieverletzungen verkürzt, häufig auf zwölf bis 24 Monate, wobei für bestimmte Kernbereiche wie Steuern oder Umwelt bis zu fünf Jahre vereinbart werden können.

Themen in diesem Artikel
Finanzierung und InvestmentRecht und ComplianceRechtsprechung und UrteileBetriebsnachfolgeplanungDue DiligenceGewährleistungsrechtUnternehmenskauf

Da eine Nacherfüllung im klassischen Sinne – etwa die Nachbesserung eines Mangels – bei Unternehmenstransaktionen kaum möglich ist, werden stattdessen Kaufpreisanpassungsklauseln oder Earn-out-Regelungen vereinbart. Diese ermöglichen es, den Kaufpreis nachträglich an die tatsächliche Entwicklung des Unternehmens oder das Eintreten bestimmter Risiken anzupassen. Gerade in der Hotellerie und Gastronomie, wo Umsätze und Auslastung starken Schwankungen unterliegen, sind solche Mechanismen verbreitet, um das Risiko zwischen den Parteien fair zu verteilen.

Praktische Empfehlungen für die Vertragsgestaltung

Für Käufer empfiehlt es sich, den Katalog der Garantien möglichst umfassend und detailliert zu fassen, um alle wesentlichen Risiken abzudecken. Eine sorgfältige Due Diligence ist unerlässlich, um die relevanten Themen zu identifizieren und im Vertrag angemessen zu berücksichtigen. Verkäufer sollten darauf achten, den Umfang der Garantien auf überprüfbare und beeinflussbare Sachverhalte zu beschränken und Haftungsbegrenzungen konsequent zu verhandeln. Beide Parteien profitieren von einer klaren und transparenten Vertragsgestaltung, die Streitigkeiten nach dem Closing vorbeugt und die wirtschaftlichen Interessen wahrt. Im Streitfall kommt es entscheidend auf die Formulierungen im Vertrag an. Unklare oder lückenhafte Regelungen führen häufig zu langwierigen und kostenintensiven Auseinandersetzungen, die gerade für kleinere Betriebe existenzbedrohend sein können.

Die Gewährleistungsrechte bei Unternehmenstransaktionen in der Hotellerie und Gastronomie sind ein zentrales Element der Vertragsgestaltung. Aufgrund der branchenspezifischen Risiken und der Besonderheiten des Unternehmenskaufs ist eine individuelle, auf den konkreten Einzelfall zugeschnittene Regelung unerlässlich. Käufer und Verkäufer sollten sich frühzeitig von spezialisierten Beratern begleiten lassen, um Haftungsfallen zu vermeiden und die Transaktion rechtssicher zu gestalten. Nur so lassen sich die wirtschaftlichen Ziele beider Parteien nachhaltig erreichen und das Risiko von Streitigkeiten minimieren.

Lesen Sie auch
Gastro, Recht und GewerbeRecht und Compliance
Typische Streitfragen bei Hotel- und Gastronomieimmobilien
Banerjee & Kollegen
Gastro, Recht und Gewerbe

Typische Streitfragen bei Hotel- und Gastronomieimmobilien

Gewährleistungsausschlüsse sind bei Bestandsimmobilien üblich, im Gastgewerbe aber nur dann tragfähig, wenn die Informationslage stimmt. Streit entsteht regelmäßig dort, wo bekannte Einschränkungen der Nutzung oder der Betriebsfähigkeit nicht sauber offengelegt und vertraglich eingeordnet werden.

Nikita Kulikov, Unsplash
Ausstattung und Interieur

Stille Verkäufer: Vor-Ort-Kommunikation als Umsatzhebel in der Gastronomie

Speisequalität und Service sind die Grundlage gastronomischen Erfolgs – doch der Umsatz entscheidet sich oft Sekunden vor dem ersten Gespräch mit dem Personal. Betriebe, die ihre Kommunikationsflächen strategisch bespielen, verwandeln passive Wände in aktive Verkäufer und steigern den durchschnittlichen Warenkorb ohne Personalmehreinsatz. Anhand verschiedener Beispiele wird deutlich, welche Flächen sich für welche Zwecke eignen – vom Schaufenster bis zum Sanitärbereich.

Ivan Vranić, Unsplash
Ausstattung und Interieur

Einbrüchen ins Restaurant vorbeugen – welche Maßnahmen können dabei helfen?

Rund 90.000 Einbrüche zählte Deutschland 2024 – und längst nicht mehr nur in Privatwohnungen. Auch Restaurants geraten zunehmend ins Visier krimineller Banden. Neben gestohlenem Bargeld bleiben oft zerstörte Einrichtung und tagelange Schließungen zurück. Gerade für kleinere Lokale kann das schnell existenzbedrohend werden – selbst mit Versicherung. Doch mit den richtigen Maßnahmen lässt sich das Risiko deutlich senken. Welche das sind, zeigt dieser Überblick.

Click A Tree
Kostenmanagement

7 Wege für profitable Nachhaltigkeit in der Gastronomie

Nachhaltigkeit in der Gastronomie – klingt nach Verzicht und hohen Investitionen? Irrtum. Wer ökologische und soziale Verantwortung strategisch einsetzt, steigert nicht nur das Image, sondern auch die Rendite. Sieben praxiserprobte Wege zeigen, wie sich Umweltschutz, Teamzufriedenheit und wirtschaftlicher Erfolg gewinnbringend verbinden lassen – vom wertschätzenden Employer Branding bis zur intelligenten Müllreduktion.

Canva
Finanzen und Controlling

Gewerbesteuer-Erstattung: Vorsicht, die Zinsen sind steuerpflichtig!

Eine Gewerbesteuer-Rückerstattung klingt erst einmal nach guten Nachrichten für Hoteliers und Gastronomen. Doch Vorsicht: Was der Staat an Zinsen obendrauf zahlt, will das Finanzamt als Betriebseinnahme versteuert sehen. Ein aktuelles BFH-Urteil macht klar, dass diese scheinbare Ungerechtigkeit rechtens ist – und was Sie jetzt beachten sollten.

Infiprotec GmbH
Allgemeine Haustechnik

Brandgefahr durch Akkus im Gastgewerbe?

Lithium-Ionen-Akkus sind im Gastgewerbe längst Alltag, schaffen jedoch neue und oft unterschätzte Brandschutzrisiken – von Gästegeräten in Hotelzimmern über E-Bike-Akkus bis hin zu interner Betriebstechnik und Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen. Entscheidend sind geeignete Lade- und Lagerkonzepte, frühzeitige Branddetektion sowie geschulte Mitarbeitende, um Risiken wirksam zu minimieren.

Weitere Artikel zum Thema

Banerjee & Kollegen
Gewährleistungsausschlüsse sind bei Bestandsimmobilien üblich, im Gastgewerbe aber nur dann tragfähig, wenn die Informationslage stimmt. Streit entsteht regelmäßig dort, wo bekannte Einschränkungen der Nutzung oder der Betriebsfähigkeit nicht sauber offengelegt und vertraglich eingeordnet werden.[...]
Banerjee & Kollegen
Canva
Eine Gewerbesteuer-Rückerstattung klingt erst einmal nach guten Nachrichten für Hoteliers und Gastronomen. Doch Vorsicht: Was der Staat an Zinsen obendrauf zahlt, will das Finanzamt als Betriebseinnahme versteuert sehen. Ein aktuelles BFH-Urteil macht klar, dass diese[...]
Canva
Resume Genius, Unsplash
Ab 1. Januar 2027 wird die elektronische Rechnung für Geschäfte zwischen Unternehmen in Deutschland zur Pflicht. Doch wie gut sind die Betriebe tatsächlich vorbereitet? Eine aktuelle Studie von easybill und YouGov zeigt: Die meisten Unternehmen[...]
Resume Genius, Unsplash
Ron Lach, Pexels
Eine neue Interpretation der EU-Verpackungsverordnung stellt Hotellerie und Gastronomie vor unerwartete Herausforderungen. Betriebe, die ihr Logo auf Verpackungen anbringen lassen, könnten künftig als Hersteller eingestuft werden – mit allen damit verbundenen Dokumentations- und Nachweispflichten. Der[...]
Ron Lach, Pexels
Frame for Business GmbH
Online-Bewertungen auf Google, TripAdvisor oder Booking.com prägen die Wahrnehmung von Hotels und Gastronomiebetrieben maßgeblich und beeinflussen Buchungsentscheidungen oft innerhalb weniger Sekunden. Einzelne negative Einträge können dabei eine überproportionale Wirkung entfalten – insbesondere dann, wenn sie[...]
Frame for Business GmbH
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.