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Aufgepasst bei der Einrichtung eines Hinweisgebersystems – hohe Bußgelder bei Gesetzesverstößen ab dem 2. Juli 2023

Am 2. Juli ist das HinSchG in Kraft getreten und zieht bei Verstößen hohe Bußgelder nach sich. Wer noch kein Hinweisgebersystem im Betrieb etabliert hat, sollte jetzt aktiv werden. Biete deinen Beschäftigten die Möglichkeit, Verstöße oder Informationen diskret unter Wahrung ihrer Identität zu melden, ohne mit Konsequenzen oder Repressalien rechnen zu müssen.

Hannah Wei, Unsplash
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Teil 4 – Interne und externe Kommunikation des Hinweisgebersystems

Auch mehr als zwei Monate nach Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes haben nicht alle Unternehmen ein Hinweisgebersystem in ihrem Betrieb etabliert. Häufig besteht die Sorge, dass Mitarbeiter das System missbrauchen könnten. Um dem entgegenzuwirken, sollten die Anwendungsbereiche und die Bedeutung der sinnhaften Nutzung des Systems regelmäßig kommuniziert werden.

geralt, Pixabay
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In 7 Schritten auf ein Auskunftsersuchen reagieren

Am 12. Januar 2023 hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil darüber entschieden, das Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO noch zu verschärfen. Unternehmen sollten ihre internen Prozesse zur Handlung bei Auskunftsersuchen überprüfen und ggf. anpassen, um Mahnschreiben und Bußgeldbescheide zu verhindern.

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