Keine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung
Am 02.12.2022 wurden die mit Spannung erwarteten Entscheidungsgründe zum aufsehenerregenden Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 zur Arbeitszeiterfassung veröffentlicht. Entgegen aller Erwartungen klärt das BAG wesentliche, im Vorfeld aufgeworfene Fragen, so u.a. zur Art und Weise der Zeiterfassung. Worauf Unternehmen nun achten müssen, erklärt Frau Rechtsanwältin Annabelle Marceau, Mitglied des Arbeitsrechtsteams von Oppenhoff.