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„Kostenpflichtig“ Button ist Pflicht

Wer ein Hotelzimmer bucht oder online etwas bestellt, muss darauf hingewiesen werden, an welcher Stelle im Kaufprozess der Vertrag zustande kommt.

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Klingt komplizierter als es ist, im Endeffekt muss nur auf dem letzten Button vor Vertragsabschluss das Wort „kostenpflichtig“ benutzt werden. Wahlweise Synonyme, die aber alles eines gemein haben: Eindeutig müssen sie sein. Beim einem der Marktführer, Booking.com, war der Button lediglich mit „Buchung abschließen“ beschriftet und so konnte ein Verbraucher das Urteil des Amtsgericht Hildburghausen für sich entscheiden. Im verhandelten Fall ging es darum, dass das Hotel den Zahlungsanspruch durchsetzen wollte, was durch eben diese Benennung des Buttons nicht möglich war. Doch Booking.com ist nicht etwa das schwarze Schaf, auch bei anderen führenden Hotelgruppen ist die Benennung nicht eindeutig. Accor schließt Buchungen mit einem einfachen „Bestätigen“ Button ab, bei Marriot heißt es auch nur „Jetzt buchen“. Maritim und Lindner Hotels hingegen sind auf der sicheren Seite, hier kann nur „kostenpflichtig“ gebucht werden.

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