Streitpunkt Herstellerbegriff in der EU-Verordnung
Die aktuell von der Europäischen Kommission veröffentlichten Leitlinien zur Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung enthalten eine Auslegung, die Hotels, Restaurants, Bars und Cafés in erhebliche Schwierigkeiten bringen könnte. Nach dieser Interpretation gilt bereits das Anbringen des eigenen Namens oder Logos auf einer Verpackung als Indiz dafür, dass ein Unternehmen maßgeblichen Einfluss auf deren Gestaltung und Zusammensetzung ausübt.
Die Konsequenz: Gastronomiebetriebe würden rechtlich den gleichen Status erhalten wie Unternehmen, die Verpackungen tatsächlich entwickeln, produzieren und in den Verkehr bringen. Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbands Deutschland, kritisiert diese Sichtweise scharf: Betriebe, die lediglich ihr Logo auf eine Verpackung drucken lassen, könnten nicht automatisch für deren technische Konformität verantwortlich gemacht werden. Hotels und Restaurants seien Anwender von Verpackungen, nicht deren Hersteller.
Realität in der Praxis: Keine Gestaltungsmacht über Materialien
Die Annahme der EU-Kommission steht im Widerspruch zur betrieblichen Realität. In den allermeisten Fällen beziehen Hotels und Gastronomiebetriebe ihre Verpackungen von spezialisierten Herstellern, die diese entwickeln und produzieren. Die Betriebe haben lediglich die Möglichkeit, über das äußere Erscheinungsbild zu entscheiden – beispielsweise durch den Aufdruck ihres Logos oder ihrer Marke.
Über die technische Gestaltung, die Materialzusammensetzung oder die Konformität mit Umweltstandards haben sie hingegen keine Kontrolle. Diese Entscheidungen liegen beim eigentlichen Verpackungshersteller. Dennoch würde die neue Auslegung Gastronomiebetriebe so behandeln, als hätten sie diese Gestaltungsmacht.
Massive Mehrbelastung ohne ökologischen Nutzen
Sollte die Interpretation der EU-Kommission Bestand haben, drohen Hotellerie und Gastronomie erhebliche neue Verpflichtungen. Betroffene Betriebe müssten künftig umfangreiche Anforderungen in mehreren Bereichen erfüllen:
- Verpackungsdesign: Nachweis über die Einhaltung von Designvorgaben
- Technische Dokumentation: Lückenlose Aufzeichnung über den gesamten Lebenszyklus
- Konformitätserklärungen: Formale Bestätigungen über die Regelkonformität
- Berichterstattung: Regelmäßige Meldungen an Behörden
- Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Übernahme von Verpflichtungen für die Entsorgung
Diese Pflichten würden erhebliche zusätzliche Kosten und einen deutlichen Anstieg der Bürokratiebelastung verursachen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen wären davon betroffen. Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland, betont, dass diese Belastung ohne erkennbaren ökologischen Mehrwert entstünde. Die Umweltziele der Verordnung müssten wirksam, aber bürokratiearm umgesetzt werden.
Gefahr uneinheitlicher nationaler Regelungen
Neben den unmittelbaren Kostenfolgen droht eine weitere Komplikation: die unterschiedliche Auslegung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Mehrere nationale Behörden haben bereits auf die Notwendigkeit einheitlicher Vorgaben hingewiesen. Ohne klare, EU-weit gültige Definitionen besteht die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen.
Ein Hotel in Deutschland könnte dann anderen Anforderungen unterliegen als ein vergleichbarer Betrieb in Frankreich oder Italien – obwohl beide die gleichen Standardverpackungen mit ihrem Logo verwenden. Diese Fragmentierung des Binnenmarkts würde nicht nur zu Rechtsunsicherheit führen, sondern auch den grenzüberschreitenden Wettbewerb verzerren.
Verbände fordern Klarstellung von der EU-Kommission
Der Hotelverband Deutschland steht mit seiner Kritik nicht allein. Gemeinsam mit HOTREC Hospitality Europe, Independent Retail Europe und Euro Coop fordert der Verband die Europäische Kommission auf, die Leitlinien und FAQ-Dokumente zur Verordnung zu präzisieren.
Die zentrale Forderung lautet: Gastgewerbe- und Einzelhandelsunternehmen dürfen nicht als Hersteller von Verpackungen gelten, wenn sie standardisierte Verpackungen eines tatsächlichen Verpackungsherstellers verwenden und deren technische Gestaltung nicht beeinflussen. Die Verwendung eines eigenen Logos oder Markennamens allein darf hierfür nicht ausschlaggebend sein.
Die Verbände argumentieren, dass Verantwortung dort angesiedelt werden müsse, wo tatsächlich über Zusammensetzung und Gestaltung von Verpackungen entschieden wird – also bei den Verpackungsherstellern selbst. Nur so könne eine wirksame Kreislaufwirtschaft entstehen, ohne Betriebe mit Verpflichtungen zu belasten, die sie faktisch nicht erfüllen können.
Fazit
Die aktuelle Auslegung der EU-Verpackungsverordnung durch die Europäische Kommission droht Hotels und Gastronomiebetriebe mit einem Regelwerk zu belasten, das an ihrer betrieblichen Realität vorbeigeht. Betriebe, die standardisierte Verpackungen nutzen und lediglich ihr Logo darauf anbringen lassen, haben keine Kontrolle über die technische Gestaltung dieser Verpackungen. Sie mit den gleichen Pflichten zu belegen wie tatsächliche Hersteller, schafft Bürokratie ohne ökologischen Nutzen.
Die Forderung der Branchenverbände nach einer Klarstellung ist nachvollziehbar: Die Wirtschaft braucht Rechtssicherheit und verhältnismäßige Regelungen. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen, die das Rückgrat der europäischen Hotellerie und Gastronomie bilden, wäre die drohende Mehrbelastung kaum zu stemmen.
Entscheidend wird nun sein, ob die EU-Kommission auf die Bedenken der Branche eingeht und ihre Leitlinien anpasst. Nur mit einer präzisen, praxisgerechten Definition des Herstellerbegriffs lässt sich verhindern, dass gutgemeinte Umweltziele zu unverhältnismäßigen Belastungen für Betriebe führen, die keine reale Gestaltungsmacht über Verpackungen besitzen.












