Achtung Arbeitgeber: Vorsicht vor gefälschten AU-Bescheinigungen!
Eine Website bietet weiterhin Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ohne persönlichen Arztkontakt an, obwohl die dahinterstehende Firma bereits ihren Sitz ins Ausland verlegt hat. Die Folge: Die Bescheinigungen entsprechen nicht deutschem Recht und können keine Entgeltfortzahlung auslösen. Der DEHOGA warnt deshalb eindringlich vor diesen gefälschten Papier-AUen.