Belegausgabepflicht für Kassen ab 2020
Ab 2020 gilt die Belegausgabepflicht für Kassensysteme nach der neuen Kassensicherungsverordnung. Demnach müssen Gastronomen und Hoteliers zu allen Geschäftsvorgängen ihren Kunden die Belege aushändigen. Nunmehr hat das Bundesfinanzministerium erklärt, dass bei einem Verstoß gegen diese Belegausgabepflicht keine Bußgelder drohen, und die Befreiungsmöglichkeiten näher ausgeführt. Wann können Steuerpflichtige eine solche Befreiung im Einzelfall erwirken, wie ist die Belegpflicht generell geregelt und in welcher Form sind die Belege auszustellen?