Corona-Krise
Kein Kurzarbeitergeld bei Betriebsschließungsversicherung
In aktuellen Bescheiden der Bundesagentur für Arbeit wird betroffenen Unternehmen mitgeteilt, dass die Gewährung von Kurzarbeiterentgelt nicht möglich ist, wenn eine Betriebsschließungsversicherung vorliegt. Besonders bei Vergleichsangeboten sollte genauestens geprüft werden, ob ein solcher Vergleich negativen Einfluss auf staatliche Leistungen haben könnten.