Ratgeber zu BGH-Urteil: Keine Entschädigung bei Massenschließungen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Gastronomen und andere Gewerbetreibende, die von flächendeckenden Betriebsschließungen oder -einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen waren, vom Staat keine über die Soforthilfen hinausgehenden Entschädigungen verlangen können. Für viele weitere Kläger schwindet damit die Hoffnung auf zusätzliche Hilfen. Wie dieses Grundsatzurteil einzuschätzen ist, erläutert Rechtsanwalt Alexander Häcker.