Teil 4 – Interne und externe Kommunikation des Hinweisgebersystems
Auch mehr als zwei Monate nach Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes haben nicht alle Unternehmen ein Hinweisgebersystem in ihrem Betrieb etabliert. Häufig besteht die Sorge, dass Mitarbeiter das System missbrauchen könnten. Um dem entgegenzuwirken, sollten die Anwendungsbereiche und die Bedeutung der sinnhaften Nutzung des Systems regelmäßig kommuniziert werden.