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Spirituosen in der Gastronomie

Alkoholische Getränke sind ein begehrtes Genussmittel in der Gastronomie. Beachten Gastronomen und Hoteliers die Trends rund um Spirituosen wie auch die Vorschriften, bieten sich große Umsatzchancen.
Spirituosen in der Gastronomie für ein sicheres UmsatzplusAdam Jaime, Unsplash.com

Aperitif, Digestif, Cocktail Happy Hour – Hochprozentige Spirituosen haben ihren festen Platz in jedem gastronomischen Betrieb. Doch Gastgeber sollten sich auskennen, die aktuellen Vorlieben und Trends aus den Szenebars im Blick haben, mit den Vorschriften zur Ausgabe von hochprozentigen Getränken vertraut sein und eine Auswahl verschiedener Spirituosenarten auf der Getränkekarte führen. Sodann steht dem Trinkvergnügen mit erfolgreichen Umsatzzahlen nichts im Wege.

Spirituosen Definition

Die Bezeichnung Spirituose stammt aus dem Lateinischen und bedeutet Geist. Die alkoholhaltigen Flüssigkeiten zählen zu den Genussmitteln. Ihr Mindestalkoholgehalt ist nach EU-Recht festgelegt und beträgt 15 Prozent. Eine Ausnahme besteht für Eierlikör mit nur 14 Prozent. Die Gewinnung des Alkohols basiert auf der Vergärung und Destillation natürlicher, pflanzlicher Produkte wie Getreide oder Beeren. 

Arten von Spirituosen

Spirituosen lassen sich einerseits pur als Schnaps in kleinen Mengen anbieten. So dienen sie als Aperitif oder Digestif vor oder nach dem Speisenverzehr. Aber auch als Mixgetränke erfreuen sich Spirituosen großer Gästebeliebtheit. Sie sind das Highlight von Cocktails und diversen Drinks. Zu den beliebten Spirituosenarten zählen:

  • Spirituosen aus Kümmel, Anis oder Wacholder, wie zum Beispiel der Gin
  • Liköre wie der Amaretto oder Jägermeister
  • Obstbrände
  • Brände aus Knollen und Wurzeln, aus Zuckerrohr wie der Rum
  • Brände aus Getreide wie der Vodka oder Korn
  • Branntweine 

Alkoholische Trends in der Gastronomie

Die Welt der Spirituosen ist durch eine große Vielfalt geprägt. Exotische Zutaten, neue Mixgetränke und alte Klassiker werden in den Szenebars weltweit gefeiert. Dabei erleben altbekannte Klassiker nicht selten ihr Comeback und werden zudem neu erfunden. Ein Trend, an dem kaum ein Gastronom und Hotelier vorbeikommt: der Gin. Ihn gibt es in vielen verschiedenen Variationen und Aromen. Beispielsweise gibt es den Gin mit Noten von der Tonkabohne, Zitronengras, Vanille oder Ingwer. Pur mag der Gin nicht jeden Gast überzeugen, jedoch ist er auch beliebte Zutat für diverse Longdrinks. Ähnliches gilt für den Whiskey und Rum. Die hochprozentigen Getränke werden einerseits pur genossen, eignen sich aber ebenfalls, um in Kombination mit diversen Fillern zu erfrischen. Natürlich erfordert nicht jeder Trendverdacht gleich eine Überarbeitung der hauseigenen Getränkekarte. Gastronomen und Hoteliers sind gut beraten, wenn sie um das ehrliche Feedback des eigenen Gästestammes bitten und die Vorlieben und Wünsche ihrer individuellen Zielgruppe berücksichtigen. 

Vorschriften rund um die Ausgabe von Alkohol

Aufgrund des hohen Alkoholgehalts sind Spirituosen bekanntlich verantwortungsvoll und nur in Maßen zu genießen. Für Gastronomen und Hoteliers, die alkoholische Getränke verkaufen, gelten daher die mit dem Jugendschutzgesetz festgelegten Bestimmungen. Denn der Betreiber eines gastronomischen Betriebs und dessen Mitarbeiter tragen die Verantwortung dafür mit, dass die Gäste während des Aufenthalts keinen gesundheitlichen Schaden erleiden. Bier, Wein, Schaumwein und Mischgetränke mit Bier oder Wein dürfen an Gäste ab einem Alter von 16 Jahren ausgegeben werden. Für alle anderen alkoholischen Getränke gilt ausnahmslos die Volljährigkeit.

Das Verbot zur Ausgabe gilt auch dann, wenn der minderjährige Gast in Begleitung eines sorgeberechtigten Erwachsenen ist. Im Zweifelsfall müssen Gastronomen und Hoteliers auf den Altersnachweis des Gastes bestehen. Gastgeber, die gegen die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes verstoßen, riskieren erhebliche Konsequenzen. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 50000 Euro geahndet. Schon bei einem Bußgeld von 200 Euro erfolgt ein Eintrag des Betriebs in das Gewerbezentralregister. Kommt es zu wiederholten Verstößen, so kann letztlich sogar die Gaststättenerlaubnis entzogen werden. Daher gilt für Gastronomen und deren Mitarbeiter: höfliches Erfragen des Alters mit Verweis auf die gesetzliche Verpflichtung zur Alterskontrolle. 

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