Suche

Stoppen Geheimhaltungsklauseln in Arbeitsverträgen miese Google-Bewertungen?

Negative Online-Bewertungen können für Hotels und Gastronomiebetriebe erheblichen Schaden anrichten, insbesondere wenn sie von ehemaligen oder aktuellen Mitarbeitenden stammen. Manche Arbeitgeber erwägen daher, mittels Geheimhaltungsklauseln in Arbeitsverträgen solchen Bewertungen vorzubeugen oder entgegenzuwirken. Doch ist dieser Ansatz rechtlich haltbar und erfolgversprechend? Rechtsanwalt Thomas Feil, spezialisiert auf Reputationsrecht und die Löschung negativer Bewertungen, erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Thomas FeilThomas Feil

Was sind Geheimhaltungsklauseln in Arbeitsverträgen?

Geheimhaltungsklauseln, auch Verschwiegenheitsklauseln genannt, sind vertragliche Vereinbarungen zwischen Hotels und Gastronomiebetriebe sowie deren Mitarbeitenden. Durch sie verpflichtet sich der Arbeitnehmer, bestimmte Informationen, die ihm im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Typischerweise zielen solche Klauseln auf den Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ab. Dazu können beispielsweise Kalkulationen, Kundenlisten, Marketingstrategien, Rezepturen oder spezifische betriebliche Abläufe gehören. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit kann dabei sowohl während des bestehenden Arbeitsverhältnisses als auch für eine bestimmte Zeit nach dessen Beendigung gelten.

Sind solche Klauseln zur Geheimhaltung generell wirksam?

Grundsätzlich sind Geheimhaltungspflichten im Arbeitsverhältnis anerkannt und auch notwendig, um die berechtigten Interessen des Arbeitgebers zu schützen (§ 241 Abs. 2 BGB Nebenpflichten). Werden sie jedoch als Klauseln in Formulararbeitsverträgen oder Standardverträgen verwendet, unterliegen sie der strengen Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) nach §§ 305 ff. BGB. Eine Klausel ist unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (§ 307 Abs. 1 S. 1 BGB). Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Klausel nicht klar und verständlich ist (Transparenzgebot, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB) oder wenn sie inhaltlich zu weit gefasst ist. Eine Klausel, die pauschal alle betrieblichen Vorgänge und Informationen zur Verschwiegenheit erklärt, ist regelmäßig unwirksam, da sie den Arbeitnehmer in seinen Rechten, insbesondere der Meinungsfreiheit, unverhältnismäßig einschränken würde.

Partner aus dem HORECA Scout

Wie könnte eine problematische vs. eine spezifischere Klausel aussehen?

Um die Unterschiede zu verdeutlichen, hier zwei Beispiele:

Lesen Sie auch
Finanzen und ControllingRecht und ComplianceRechtsprechung und Urteile
GEMA passt TV-Tarif an: Rückerstattungen für Gastgewerbe möglich
  • Beispiel für eine unwirksame zu weite Klausel: „Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle betrieblichen Angelegenheiten, Vorgänge und Informationen jeglicher Art, die ihm während seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, sowohl während der Dauer des Arbeitsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung Stillschweigen gegenüber jedermann zu bewahren.

Diese Klausel ist zu unbestimmt und umfassend. Sie würde auch banale oder öffentlich bekannte Informationen einschließen und die Meinungsäußerung über allgemeine Arbeitsbedingungen unzulässig beschränken.

Themen in diesem Artikel
PersonalentwicklungArbeitvertrag
  • Beispiel für eine spezifischere wirksame Klausel: „Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Dies umfasst insbesondere [konkrete Beispiele wie: detaillierte Kalkulationsgrundlagen, nicht-öffentliche Lieferantenkonditionen, spezifische Rezepturen für Gerichte, Gästedatenbanken]. Die Pflicht gilt während und für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind oder deren Weitergabe gesetzlich vorgeschrieben ist.“ 

Auch eine solche Klausel unterliegt der AGB-Kontrolle, ist aber durch die Konkretisierung eher geeignet, einer rechtlichen Prüfung standzuhalten, sofern sie den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligt.

Können Geheimhaltungsklauseln negative Google-Bewertungen durch Mitarbeiter effektiv verhindern?

Hier liegt der Kern der Problematik: Eine allgemeine Geheimhaltungsklausel, selbst wenn sie spezifischer gefasst ist, kann in der Regel nicht dazu verwendet werden, Mitarbeitenden die Äußerung von Meinungen oder die Schilderung wahrer Tatsachen über ihre Arbeitsbedingungen auf öffentlichen Bewertungsplattformen wie Google zu verbieten. Solche Bewertungen fallen grundsätzlich unter die Meinungsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz). 

Lesen Sie auch
Künstliche Intelligenz, KI und AutomationSoftware und SystemeMarketing
Social GEO: Schon wieder nur ein neues Buzzword oder doch entscheidend für eine gute KI-Sichtbarkeit von Hotels?

Ein Hotel oder Gastronomiebetrieb kann nicht per Vertrag die grundrechtlich geschützte Meinungsäußerung über Aspekte wie Arbeitsklima, Führungsstil, Gehaltsniveau (sofern keine konkreten, geheimen Zahlen genannt werden) oder Einhaltung von Arbeitszeiten unterbinden. Eine Klausel, die dies bezweckt, wäre wegen unangemessener Benachteiligung (§ 307 BGB) und möglicherweise sogar wegen Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) unwirksam. Sie könnte allenfalls dann greifen, wenn der Mitarbeiter in seiner Bewertung nachweislich konkrete, geschützte Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse preisgibt – was bei typischen Google-Bewertungen über Arbeitsbedingungen selten der Fall ist.

Welche Informationen dürfen Mitarbeiter trotz Klausel in Bewertungen preisgeben?

Trotz einer (wirksamen) Geheimhaltungsklausel dürfen Mitarbeiter weiterhin:

  • Ihre persönliche Meinung über den Arbeitgeber oder die Arbeitsbedingungen äußern (z. B. „schlechtes Arbeitsklima“, „unfähige Führungskraft“), solange dies nicht in Schmähkritik oder Beleidigung umschlägt.
  • Wahre Tatsachen über die Arbeitsbedingungen behaupten (z. B. „Überstunden wurden nicht bezahlt“, „Hygienevorschriften wurden missachtet“). Hier müssen Arbeitnehmer vorsichtig sein, da die Beweislast für die Wahrheit der Behauptung im Streitfall bei der bewertenden Person liegt.
  • Informationen über strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten im Betrieb offenlegen (Whistleblowing), wobei hier besondere gesetzliche Regelungen (wie das Hinweisgeberschutzgesetz) zu beachten sind.

Die Grenze ist dort erreicht, wo die Äußerung unwahre Tatsachenbehauptungen enthält, beleidigend oder verleumderisch ist oder tatsächlich definierte und schützenswerte Geschäftsgeheimnisse offenbart.

Welche rechtlichen Folgen drohen bei einem Verstoß gegen eine wirksame Klausel?

Verstößt ein Mitarbeiter nachweislich gegen eine wirksame Geheimhaltungspflicht, indem er geschützte Informationen preisgibt (was, wie gesagt, bei üblichen Google-Bewertungen selten der Fall ist), können dem Arbeitgeber arbeitsrechtliche Schritte zur Verfügung stehen:

  • Abmahnung: Bei weniger schwerwiegenden Verstößen.
  • Ordentliche oder außerordentliche Kündigung: Bei erheblichen Pflichtverletzungen, die das Vertrauensverhältnis zerstören.
  • Schadensersatzansprüche: Wenn dem Arbeitgeber durch die Pflichtverletzung ein konkreter, bezifferbarer Schaden entstanden ist.

Diese Konsequenzen drohen jedoch in der Regel nicht für eine negative, aber sachliche und wahrheitsgemäße Bewertung der allgemeinen Arbeitssituation.

Was können Arbeitgeber bei negativen Mitarbeiter-Bewertungen auf Google & Co. tun?

Auch wenn Geheimhaltungsklauseln kein Allheilmittel gegen negative Mitarbeiterbewertungen sind, stehen Arbeitgeber rufschädigenden Online-Äußerungen nicht schutzlos gegenüber. Unabhängig von arbeitsvertraglichen Klauseln können Bewertungen rechtlich angreifbar sein, wenn sie:

  • Unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten.
  • Schmähkritik oder Beleidigungen darstellen.
  • Gegen die Richtlinien der Bewertungsplattform (z.B. Google) verstoßen (z.B. Interessenkonflikte, Offenlegung privater Informationen).
  • Personenbezogene Daten Dritter ohne Einwilligung nennen.

In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, die Löschung der Bewertung bei der Plattform zu beantragen oder gerichtlich durchzusetzen. 

Die Prüfung der Erfolgsaussichten und die Durchführung eines solchen Löschungsverfahrens erfordern spezifische Rechtskenntnisse im Reputations- und IT-Recht. Betroffene Hoteliers und Gastronomen sollten sich bei rufschädigenden Bewertungen – egal ob von Gästen oder Mitarbeitenden – an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um die Handlungsoptionen prüfen und gegebenenfalls die notwendigen Schritte zur Löschung einleiten zu lassen. Viele Kanzleien bieten dazu eine kostenlose Ersteinschätzung an, ob miese Bewertungen erfolgreich gelöscht werden können.

Canva
Finanzen und Controlling

GEMA passt TV-Tarif an: Rückerstattungen für Gastgewerbe möglich

Die GEMA hat den Tarif für die öffentliche Wiedergabe von Fernsehsendungen (FS-Tarif) zum 1. Januar 2025 angepasst. Grundlage ist ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Die Änderung betrifft unmittelbar die Einstufung von Fernsehgeräten nach Bildschirmgröße und die Art der Berechnung der Vergütung. Für viele Betriebe kann dies zu geringeren laufenden Kosten und zu Rückerstattungen führen.

Online Birds
Künstliche Intelligenz, KI und Automation

Social GEO: Schon wieder nur ein neues Buzzword oder doch entscheidend für eine gute KI-Sichtbarkeit von Hotels?

Die Sichtbarkeit von Hotels verlagert sich zunehmend in KI-gestützte Such- und Empfehlungssysteme. Social GEO – die strategische Optimierung von Social-Media-Inhalten für KI-basierte Entscheidungsprozesse – wird dabei zum entscheidenden Faktor. Philipp Ingenillem, Branchenexperte und Gesellschafter von Online Birds, über die Bedeutung von Social GEO und eine kostenfreie Online-Session im Februar.

DEHOGA Bundesverband
Branche und Trends

DEHOGA launcht digitale Wissensplattform für Mitgliedsbetriebe

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) stellt seinen Mitgliedern ab sofort eine KI-gestützte Mobile App zur Verfügung. Die Anwendung konsolidiert erstmals das gesamte Verbandswissen in einem digitalen Werkzeug – von rechtlichen Grundlagen über betriebliche Checklisten bis zu regionalen Brancheninformationen. Statt mühsamer Recherche erhalten Gastronomen und Hoteliers durch Künstliche Intelligenz sofort aufbereitete Antworten aus verifizierten Quellen.

WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Finanzen und Controlling

Unternehmensverkauf im Gastgewerbe: Übergang in den Ruhestand als strategische und finanzielle Herausforderung

Der Verkauf eines Hotels oder gastronomischen Betriebs aus Altersgründen ist eine komplexe, strategisch anspruchsvolle Transaktion, die fundierte Vorbereitung, wirtschaftliches Augenmaß und Verhandlungsgeschick erfordert. Eine realistische Bewertung, eine frühzeitig durchgeführte Verkäufer-Due-Diligence sowie ein klar strukturiertes Verhandlungskonzept sind zentrale Erfolgsfaktoren auf dem Weg zu einem fairen und tragfähigen Kaufpreis.

Thomas Wagner, Messe Stuttgart
Branche und Trends

INTERGASTRA 2026: Wie das Young Talents Camp der Branche neuen Schwung gibt

Der Fachkräftemangel trifft das Gastgewerbe härter als viele andere Branchen. Die INTERGASTRA 2026 setzt mit dem Young Talents Camp ein deutliches Zeichen: In Halle 7 entsteht ein Erlebnisraum, der jungen Menschen zeigt, welche Perspektiven Hotellerie und Gastronomie bieten – fernab von Hochglanzbroschüren, dafür mit echten Einblicken von Praktikern.

BRITA
Events und Messen

BRITA auf der INTERGASTRA 2026: Wie intelligente Wasserfiltration Betriebsabläufe vereinfacht

Der Wasserfilterspezialist BRITA nutzt die INTERGASTRA 2026 in Stuttgart für die Präsentation mehrerer Neuheiten aus dem Profi-Segment. Im Mittelpunkt stehen digitale Überwachungssysteme, die den Filterwechsel automatisieren, sowie spezialisierte Lösungen für Spülmaschinen und Dampfgargeräte. Messebesucher können sich von Live-Demonstrationen überzeugen und frisch zubereitete Kostproben genießen.

Weitere Artikel zum Thema

Markus Spiske, Unsplash
Pauschale Benefits verpuffen wirkungslos, weil sie die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter ignorieren. Lebensphasenorientierte Personalführung betrachtet stattdessen die aktuelle Lebenssituation: Berufseinsteiger brauchen Sinnstiftung und schnelles Feedback, Mitarbeiter in der Familienphase verlässliche Planbarkeit, erfahrene Kräfte körperliche Entlastung[...]
Markus Spiske, Unsplash
Ketut Subiyanto, Pexels
Junge Mitarbeitende prägen ihre Einstellung zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in den ersten Monaten ihrer Ausbildung. Betriebe, die diese Phase nutzen, investieren in eine Kultur der Prävention. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat dafür ein umfassendes[...]
Ketut Subiyanto, Pexels
Skillsoft
Fachkräftemangel, steigende Gästeanforderungen und digitale Transformation: Das Gastgewerbe braucht neue Lernkonzepte. Leena Rinne von Skillsoft erklärt, wie kurze, praxisnahe Trainings Mitarbeitende stärken und langfristig binden können.[...]
Skillsoft
Qualiteam Personal GmbH
Viele Hotels verlieren neue Mitarbeitende bereits vor ihrem ersten Arbeitstag. Fehlende Struktur, Arbeiten im ständigen Überlastungsmodus und mangelnde Wertschätzung prägen schon die Ankommenszeit just gewonnener Arbeitnehmer. Solche Zustände erhöhen das Risiko schneller Kündigungen und schwächen[...]
Qualiteam Personal GmbH
Vardan Papikyan, Unsplash
Steigende Gästeerwartungen, komplexere Kostenstrukturen und Fachkräftemangel – das Food & Beverage Management in Hotels und der gehobenen Gastronomie steht vor wachsenden Herausforderungen. Gleichzeitig macht dieser Bereich oft 30 bis 40 Prozent des Gesamtumsatzes aus. Wer[...]
Vardan Papikyan, Unsplash
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.