Anzeige
Suche

Arbeitvertrag

WWS
Rechtsratgeber

Mehr Aufwand für Unternehmen: Gesetz regelt Befristungsrecht neu

Das „Gesetz zur Änderung des allgemeinen Befristungsrechts“ verschärft den Umgang mit Befristungen. Im Kern geht es unter anderem darum, dass sachgrundlose Befristungen nur noch 18 Monate statt zwei Jahre andauern dürfen. Auch Kettenbefristungen werden erschwert. Daher kann für Unternehmen im Gastgewerbe über alle Größen hinweg deutlicher Beratungsbedarf entstehen.

Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.