Suche
Anzeige

Teilerfolg: Corona-Hilfen dürfen nicht gleichheitswidrig benachteiligen

Rechtzeitig vor der morgen anstehenden BHG-Entscheidung zur Entschädigungsfrage hat das BVerG heute die Verfassungsbeschwerde 1BvR 1073/21 der Dorint Hotelgruppe nicht zur Entscheidung angenommen. Allerdings sind entscheidende Passagen zu Gunsten der Dorint-Ansprüche formuliert worden.
AndreyPopov | iStockphoto
Anzeige

Neben dem roten Faden, dass der Rechtsweg nicht ausgeschöpft sei, sind zwei Randnummern des „Hinweisbeschlusses“ für die gleichberechtigten Corona-Entschädigungen für die Hotelkette – und damit auch für die Branche – von großer bestätigender Bedeutung. Es handelt sich um die Randnummern 38 und 42 der heutigen Entscheidung.

Mit Randnummer 38 bestätigt das Bundesverfassungsgericht die Auffassung der Dorint, dass – wenn Kompensationen für Corona-Maßnahmen gezahlt werden – diese gleichberechtigt gewährt werden müssen. Dazu heißt es im offiziellen Schriftsatz: „… Ergreift der Normgeber Maßnahmen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen von Gesundheitsschutzmaßnahmen zu kompensieren, dürfen diese jedenfalls einzelne Adressaten nicht gleichheitswidrig benachteiligen (vgl. BVerfGE 121, 317 <370>)“.

Darüber hinaus verweist das BVerG in seiner Randnummer 42 auf das Unionsrecht, das seinen Mitgliedsstaaten eine Entschädigung nach Art.107 Abs. 2 Buchstabe b AEUV ermöglicht. Der BVerG hält hier fest: „Eine höhere Gewährung von Zuwendungen erscheint daher nicht von vornherein beihilferechtlich ausgeschlossen.“

„Ich gehe davon aus, dass das BVerG den BGH in seiner Randnummer 30 impliziert, darum gebeten hat, sich in der morgen anstehenden Entscheidung in Sachen Worm ./. Land Brandenburg AZ III ZR 79/21 zu den gesetzlichen Entschädigungsvorschriften der §§ 56 & 65 IfSG verfassungskonform zu äußern und zu entscheiden“, so Dirk Iserlohe, Aufsichtsratschef der Dorint Gruppe heute zur bereits veröffentlichten dpa-Meldung. Und das mit hoffnungsvollem Blick in Richtung neue Bundesregierung. Letztendlich hat das BVerG dem Normgeber somit den Hinweis gegeben, die Entschädigungen gleichberechtigt zu konzipieren.

„Das zeigt mir, dass die Bundesregierung eindeutig verpflichtet ist, entsprechende neue Regelungen in die Überbrückungshilfen zu implementieren. Es muss eine relative Schadensobergrenze mit 95 Prozent – wie von der Kommission vorgegeben – festgelegt werden, die diese ungleiche, absolute Beihilfe-Obergrenze von 54,5 Millionen Euro ablösen muss. Ich denke, dass sowohl Wirtschaftsminister Dr. Robert Habeck als auch Finanzminister Christian Lindner in Kürze entsprechend reagieren werden“, so Iserlohes Forderung an die Bundesregierung.

Weitere Artikel zum Thema

Ecolab
Die Situation mit Covid-19 ändert sich weiterhin täglich. Ecolab ist in der Branche geschätzt als vertrauenswürdiger Partner, der mit Fachwissen und intensiver Beratung dazu beiträgt, die Ausbreitung von Covid-19 zu bekämpfen und das Risiko für[...]
Photo by Markus Winkler on UnsplashMarkus Winkler, Unsplash
Aktuelle Übersicht mit den Corona-Verordnungen in den Bundesländern +++ Infokarte zeigt Übernachtungszuwächse und -verluste +++ Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert +++ Neue DEHOGA-Umfrage zur Lage der Branche +++ Hoher Schaden durch Betrug bei Corona-Hilfen +++ DEHOGA Bayern begrüßt[...]
Kostenlose Online-Schulung der Initiative „Infektionsschutzhelfer“ Lalmch, Pixabay
Ausbildung, Gefährdungsbeurteilung sowie Hygiene-, Reinigungs- und Maßnahmenpläne auf einer Plattform - in nur 20 Minuten vermittelt die Initiative „Infektionsschutzhelfer“, basierend auf den SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards sowie der „DEHOGA Schutzstandard Beherbergung für Hotels, Pensionen und Gasthöfe“ alle[...]
LukaTDB | iStockphoto
Ab dem 19. April gilt für Unternehmen nach einer Verordnung des Bundeskabinetts eine Coronatest-Angebotspflicht. Aber wie kann diese umgesetzt werden, worauf müssen Unternehmer achten und was ist mit dem Datenschutz? Antworten auf die wichtigsten Fragen.[...]
L'Osteria
Die Herbst-Wintersaison stellt vor dem Hintergrund der Coronakrise für viele Betriebe eine Herausforderung dar. Um seine Gäste sowie Mitarbeiter zu schützen und das Geschäft aufrechtzuerhalten, verfolgt L’Osteria verschiedene Maßnahmen für den Innen- und Außenbereich und[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.