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Toilettenpflicht in der Gastronomie

Wer ein Gewerbe anmeldet, der sollte sich beim zuständigen Amt im Detail informieren. Betriebe, die 200 Gäste fassen, unterliegen der Versammlungsstättenverordnung – die Toilettenbereitstellung ist Pflicht. Aber auch kleinste Betriebe müssen achtsam sein und den Einzelfall im Detail prüfen lassen.

GeberitGeberit

Qualität sorgt für gute Kritiken und wiederkehrende Gäste. Gemessen werden Gastronomen aber nicht allein an kulinarischen Hochgenüssen und ihrem Service. Das Urteil der Gäste kann auch in den Waschräumen gefällt werden. Denn von hygienisch einwandfreien Toiletteneinrichtungen schließen viele Gäste auch auf die Zustände in der Küche. Saubere Toiletten sind daher ein Muss. Gerade seit Beginn der Pandemie ist der Hygienfaktor noch mehr in den Fokus der Gäste gerückt.

Doch wie sind die Anforderungen an eine Toilettenpflicht in der Gastronomie vom Gesetzgeber geregelt?

1. Wie kann ich meine Sanitärräume gerade in Pandiemzeiten hinsichtlich der Hygiene optimieren?

Besonders in den Waschräumen von Gastronomiebetrieben sind viele Menschen unterwegs und so erhöht sich die Anzahl der Keime auf den häufig angefassten Flächen. Optimal sind hier Materialien und Oberflächen, die Schmutz und Ablagerungen wenig Angriffsfläche bieten und sich leicht renigen lassen. Ein weiterer wichtiger Schritt Richtung Keimfreiheit ist neben der regelmäßige Reinigung und Desinfektion entsprechender Stellen der Einsatz berührungsloser Systeme. Wer auf Armaturen, Seifen- und Desinfektionsmittelspender mit eletronischer Nutzererkennung setzt, kann die Berührungen auf ein Minimum reduzieren. Waschraum-Experten wie Geberit bieten hier eine große Auswahl an Möglichkeiten, die auch einen hygienischen Urinal- und WC-Bereich einschließen. Auf der Webseite können sich Gastronomen nicht nur Inspiration holen, sondern sich auch über Vorgaben informieren und Planungshilfen nutzen.

2. Wann müssen Toiletten vorhanden sein?

In längst nicht jedem gastronomischen Betrieb kann der Gast erwarten, einen Waschraum und ein WC vorzufinden. Regional und auch abhängig vom Einzelfall kann die rechtliche Sachlage zur Bereitstellung von Gästetoiletten unterschiedlich bestimmt sein. Grundsätzlich richtet sich die geforderte Anzahl der Toiletten nach der Art des Betriebes, seinen Sitzmöglichkeiten wie seiner Größe.

Ab einem Aufkommen von 200 Gästen greift die Versammlungsstättenverordnung. Für Gaststätten, die weniger als 200 Gäste fassen, herrscht keine direkte Gesetzesregelung, die die Einrichtung von Toilettenräumen verlangen würde. Allerdings bedarf es hier in der Regel einer Abstimmung mit der Gewerbeaufsicht, die den Einzelfall beurteilt. Ab einer Größe von 50 m² oder mehr als 50 vorhandenen Sitzmöglichkeiten gilt in vielen Bundesländern, dass die Einrichtung von Toiletten zu erbringen ist, selbst wenn keine alkoholischen Getränke im Betrieb ausgeschenkt werden.

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Eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Bereitstellung von Toiletten besteht für Gastronomen, wenn ihr Betrieb ab 200 Gäste fasst. Dabei gilt grundsätzlich eine geschlechtergetrennte Bereitstellung. Veranktert ist dieses Gesetz in der Gaststättenverordnung Toiletten, Links zu den Vorschriften der einzelnen Bundesländer finden Sie unter Punkt 9 in diesem Artikel.

3. Wie viele Toiletten sind für eine Gaststätte vorgesehen?

Bis auf weiteres gilt für einen gastronomischen Betrieb unter 50 m² die Bereitstellung einer Spültoilette. Bei bis zu 150 m² müssen bereits zwei Damen- sowie eine Herrentoilette vorhanden sein. Die Zahlen verdoppeln sich bei einer Betriebsgröße von 150 bis 300 m². Zu beachten bleibt aber immer die länderspezifische Gaststättenverordnung, wobei wiederum im Einzelfall entschieden werden kann.

Themen in diesem Artikel
Recht und FinanzenGästebadToiletten

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4. Wie müssen die Waschräume konzipiert sein?

Ab einer Größe von 50 m² müssen die Toiletten nach Geschlechtern getrennt sein. Die bereitgestellten Gäste-WCs müssen dabei nutzbar und leicht erreichbar sowie ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein. Zu der Toilettenpflicht zählt außerdem ein Handwaschbecken in einem separaten Vorraum.

Unterliegt der Betrieb nicht der Toilettenpflicht und es sind keine für die Gäste zugänglichen WCs vorhanden, so sind diese durch ein entsprechendes Schild im Eingangsbereich auf den Umstand aufmerksam zu machen. Personaltoiletten sind in diesem Fall als solche zu kennzeichnen.

5. Worauf achten Behörden bei einer Prüfung?

Grundsätzlich muss bei einer Behördenprüfung ein annehmbarer Hygienestandard der Waschräume und Toilettenanlagen festzustellen sein sowie die Funktionalität der Sanitäranlagen gewährleistet bleiben. Gastronomen sollten zudem insbesondere auf eine einwandfreie Verschließbarkeit der Toilettenraumtüren und einen Vorrat an hygienisch sauberem Toilettenpapier und anderen Hygieneartikeln achten. Beispielsweise sollten Seifenspender so montiert sein, dass sie stets mit einer Hand zu bedienen sind.

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6. Sind behindertengerechte Toiletten verpflichtend?

Grundsätzlich wird eine Gaststättenerlaubnis unter der Bedingung erteilt, einen barrierefreien Zugang der einzelnen Räumlichkeiten für Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Dies gilt allerdings nur für Räume in solchen Gebäuden, für die nach dem 01. November 2002 eine Baugenehmigung erteilt wurde. War keine Baugenehmigung erforderlich, gilt die Regelung für Gebäude, die nach dem 01. Mai 2002 fertig gestellt, umgebaut oder erweitert wurden. Übernimmt also beispielsweise ein Gastronom die Pachtung eines Vorgängers, so tritt dadurch keine Verpflichtung zur Schaffung behindertengerechter Toiletten in Kraft. Lassen die Raumverhältnisse keinen Gestaltungsfreiraum für behindertengerechte Toiletten, so kann im Einzelfall entschieden werden, ob eine Gaststättenerlaubnis trotzdem ausgesprochen wird.

7. Darf ein Entgelt zur Nutzung der Toiletten verlangt werden?

In erster Linie gilt das Hausrecht des Gastgebers. Er ist nicht verpflichtet, Passanten einen kostenfreien Zutritt zu seinen Waschräumen zu gewähren. Ob ein Gastronom von seinen Gästen eine Gebühr zur Nutzung der Toiletten verlangen kann, ist länderspezifisch geregelt. Während es Gastronomen in Nordrhein-Westfalen beispielsweise frei steht, eine Gebühr für seine Gäste zu erheben, so ist dies in Niedersachsen verboten.

8. Wie muss die Reinigung öffentlicher Toiletten dokumentiert werden?

Wer kennt sie nicht, die Zettel an der Toilettentür, auf der die Reinigungskraft Datum, Uhrzeit und Name hinterlassen muss, damit für den Arbeitgeber (und die Gäste?) offensichtlich ist, dass der Pflicht nachgekommen wurde. Doch sind diese Dokumente meist kein schöner Anblick, beim Gast wird der Zustand nach der Optik und nicht nach dem Haken auf einem Papier beurteilt. Auch datenschutztechnisch ist die öffentlich ausgehangene Unterschrift nicht unbedingt zu empfehlen. Eine Alternative sind digitale HACCP Systeme, die auch die Dokumentation erledigter Reinigungsarbeiten übernimmt. Mehr Informationen hierzu und Lösungen für weitere Reinigungsprobleme haben wir in unserem Artikel „Lösungen für Reinigungsprobleme – Wenn weniger mehr ist“ zusammengefasst.

9. Worauf ist bei Personaltoiletten zu achten?

Auch bei Personaltoiletten muss ein Handwaschbecken mit fließend heißem und kaltem Wasser vorhanden sein. Zudem muss mindestens ein Vorraum die Personaltoilette von Räumen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, trennen.

10. Wo finde ich die gesetzlichen Vorgaben zum Gaststättengesetz für mein Bundesland?

Länderübergreifend finden Gastgeber auf dieser Seite Links zum Gaststättengesetz aller Bundesländer.

Tipp:
Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Ordnungs- bzw. Gewerbeamt, um die regionalen Bestimmungen und die genauen Auflagen zu erfüllen.

 

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