Wenn es in einem Unternehmen wirtschaftlich knirscht und kriselt, ist ein ruhiges, strukturiertes Vorgehen das Gebot der Stunde. Weder Panikreaktionen noch Aussitzen sind dann die richtigen Maßnahmen – sie gefährden vielmehr die Zukunft zusätzlich. „Dabei sehen wir immer wieder, dass Eigentümer und Geschäftsführer von Hotels und Restaurants auf diese Weise vorgehen. Entweder sie verkaufen überstürzt bestimmte Betriebsteile und entlassen Mitarbeiter. Dabei passieren dann oft erhebliche Fehler, die das wirtschaftliche Problem nicht besser machen, sondern womöglich die Substanz noch stärker schädigen und an der völlig falschen Stelle ansetzen“, sagt Corinne Rennert-Bergenthal, Geschäftsführerin von ADK Consulting, der auf Insolvenzdienstleistungen, Sanierung und Restrukturierung spezialisierten Einheit der multidisziplinären Kanzlei Abels Decker Kuhfuß Lenzen (ADKL) aus Düsseldorf.
„Auf der anderen Seite ist das Abwarten auch keine Option. Wer den Kopf in einer Krise in den Sand steckt und darauf hofft, dass sich schon wieder alles zum Guten wenden werde, steuert auf einen Abgrund zu, sodass in der Folge oftmals eine Insolvenz unabdingbar wird.“ Die Sanierungsexpertin hat auch die Erfahrung gemacht, dass Unternehmer in der Krise oft eigenes Geld in den Betrieb stecken, auch über einen längeren Zeitraum hinweg. Das stopfe zwar kurzfristig die Löcher, reiche in der Regel aber für eine echte Sanierung nicht aus. „Das Sterben wird dadurch nur auf die lange Bank geschoben. Und das Privatvermögen schmilzt mehr und mehr zusammen, sodass am Ende der Krise sowohl der Betrieb als auch der gastgewerbliche Unternehmer völlig ohne Mittel dastehen.“ Das gelte es natürlich zu verhindern und sämtliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Externe Begleitung
Sie weist deshalb darauf hin, dass kein Weg an einer professionellen, externen Begleitung vorbeiführt, soll ein gastgewerbliches Unternehmen aus einer wirtschaftlichen Krise herausgeführt und an den relevanten Stellen tatsächlich saniert werden. „Gerade im familiengeführten Mittelstand zeigt sich oft, dass Geschäftsführer-Gesellschafter große Scheu vor harten Maßnahmen haben. Sie brauchen dann einen Berater, der sie und ihre Mentalität versteht, aber auch in der Lage ist, durch eine echte leistungswirtschaftliche Sanierung den Betrieb für die Zukunft neu aufzustellen.“
Zur umfassenden Beratung gehören sowohl die Erstellung und Umsetzung von Sanierungsplänen und -gutachten, die Einführung von Controlling-Instrumenten und die Unterstützung bei der Investorensuche als auch die enge operative Begleitung. „Durch unsere Sanierungserfahrung und -kompetenz sind wir in der Lage, alle notwendigen Schritte strategisch, rechtlich und steuerlich sicher umzusetzen. Das entlastet den Unternehmer beziehungsweise die Geschäftsführung und erhöht maßgeblich die Chancen, dass die Sanierung wirklich gelingt.“
Steuerberaterin Ute Logen weist auch auf einen weiteren wesentlichen Aspekt in der Tätigkeit der Sanierungsspezialisten hin. „Auf Organe kommen im Krisenfall des Unternehmens äußerst haftungsträchtige Pflichten zu. So sind beispielsweise die Zahlungsfähigkeit sowie eine mögliche Überschuldung ständig zu überwachen und entsprechende Finanz- und Liquiditätsplanungen zu führen. Wer nicht auf alle gesetzlichen Pflichten achtet, begibt sich selbst in eine womöglich existenzbedrohende Haftungsfalle oder setzt sich sogar langwierigen Strafverfahren aus.“ Daher umfasse die Arbeit bei ADK Consulting immer auch die Beratung und Handlungsempfehlungen hinsichtlich Haftungsfragen, die Abwehrberatung bei strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Ansprüchen und die Vermeidung von Rückforderungsansprüchen gegen Gesellschafter. „Wir wollen Unternehmen und Organe so unbeschadet wie möglich durch die wirtschaftliche Krise manövrieren.“