Bei Kalkulation und Warenwirtschaft müssen Gastronomen mit Fingerspitzengefühl vorgehen, denn die Erfahrungswerte zeigen schnell: Die Voraussetzungen für Privatkunden und Unternehmer können weit auseinander gehen und zu Schwierigkeiten führen, Unternehmerschutz ist keine Selbstverständlichkeit.
Vor dem Gesetz sind in erster Linie Privatleute geschützt. Was bei Verbrauchern selbstverständlich ist, ist für Geschäftskunden im deutschen Recht nicht vorgesehen. Hierzulande gilt lediglich der private Verbraucher als schutzwürdig im Sinne des Gesetzes. Die Folge: Gerade für Start-ups und kleine bis mittlere Unternehmen schafft dieser Umstand oft Probleme.
Doch es gibt Betriebsausstatter, die sich im B2B-Bereich bewegen und alle Kunden gleichstellen. Dazu zählt der Berliner Online-Händler expondo, der als freiwillige Leistung auf verbraucherrechtliche Unterschiede verzichtet.
Profi-Equipment für die Gastronomie
Der Onlinehändler ist auf professionelles Equipment für Gastronomie und Industrie spezialisiert. Die Philosophie des Anbieters lautet dabei: Von Profis entwickelte Produkte zu fairen Preisen, mit unkompliziertem Kundenservice und guten Kaufbedingungen. Das Sortiment umfasst eine Vielzahl von Produkten und Geräten für die Gastronomie und Hotellerie, darunter Küchen- und Kühlgeräte, Heizstrahler für den Außenbereich und Gastromöbel.
expondo vertreibt die Ausstattung ausschließlich über das Internet. Das Angebot: Zu 95 Prozent Eigenmarken, entwickelt von Ingenieuren und Designern in Berlin und gefertigt bei spezialisierten Partnerunternehmen. Bevor die Produkte im Shop erscheinen, durchlaufen sie nochmals hauseigene Tests. Das Ergebnis: Nur rund 70 Prozent schaffen es letztendlich in den Vertrieb. Damit garantiert der Online-Händler höchste Qualität für seine Produkte.
Vorteile für Start-ups und Co.
Vertragsrechtlich geht expondo seinen eigenen Weg: Zusätzlich zum Privatkundenschutz verpflichtet expondo sich freiwillig, gleiches Recht auch für B2B-Kunden anzuwenden. Somit gilt auch für Firmen und Selbstständige: Tiefpreisgarantie, 100 Tage Rückgaberecht, ganze drei Jahre Garantie. Geschäftsführer Sebastian Brede begründet den außergewöhnlichen Service: „Verbraucher können im Rahmen des Widerrufsrechtes nach den Regeln des Haustür- oder Fernabsatzgeschäfts von einem Vertrag zurücktreten. Für Unternehmer und selbst für Existenzgründer in der Vorgründungsphase gilt dieses Recht allerdings nicht. Das wollten wir so nicht handhaben, denn die Qualität unserer Produkte ist ja die gleiche. Wir waren selbst mal ein Start-up mit enger Kapitaldecke und kennen die Bedürfnisse unserer Kunden deshalb nicht nur auf Produktebene, sondern auch in Sachen Service. Also räumen wir ihnen die gleichen Rechte ein wie unseren Privatkunden.“