Suche
Anzeige

Kurzarbeitergeld im Gastgewerbe wegen Corona-Krise: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Welche Betriebe erhalten unter welchen Voraussetzungen Kurzarbeitergeld? Wie werden die Anträge gestellt? Was muss beachtet werden? In einem ausführlichen Merkblatt gibt der DEHOGA Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu und hat es mit Blick auf den Lockdown im November aktualisiert.
Free-Photos, Pixabay

Der DEHOGA weist darauf hin, dass zwar auch im neuerlichen Lockdown das Kurzarbeitergeld in vielen Fällen wieder einen Teil der Folgen abfedern und sicherlich viele Arbeitsplätze retten werde. Dennoch greife bei den Mitarbeitern immer stärker auch die Angst vor Arbeitslosigkeit um sich. Schließlich würden auch die Mitarbeiter wissen, wie viele Existenzen in unserer Branche – trotz der zugesagten Entschädigungsleistungen für November – gefährdet sind.

In vielen Fällen müsse das Kurzarbeitergeld wieder neu angezeigt werden, was aufgrund der Kürze der Zeit zwischen Beschluss und Schließung der Betriebe noch nicht überall erfolgen konnte.

Merkblatt zum Download

Mit den FAQs mit Stand vom 25. Januar 2021 versucht der DEHOGA, typische Fragen von Hoteliers und Gastronomen zur Kurzarbeit kurz, knapp und verständlich aber dennoch umfänglich zu beantworten. Hier geht es zum Download.

Zur telefonischen Erreichbarkeit hat die Bundesagentur für Arbeit am 17. April 2020 informiert, dass aufgrund des hohen Anrufaufkommens das Telefonnetz ihres Providers überlastet sei. Es wird darum gebeten, Anrufe auf Notfälle zu beschränken. Die Arbeitsagenturen würden derzeit auch lokale Rufnummern schalten. Diese würden örtlich bekannt gemacht.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der DEHOGA den Betrieben, die Kurzarbeit nach den angekündigten neuen Regelungen machen wollen und die notwendigen Unterlagen und Nachweise zusammenhaben, jetzt die Kurzarbeitsanzeige online über die eServices der Bundesagentur für Arbeit abzugeben.

Die Branche sei jetzt an einem Punkt, an dem Betriebsschließungen bzw. massive betriebliche Einschränkungen nach und nach in allen Bundesländern Realität werden. Daher ist es jetzt zur Rettung der Betriebe und der Arbeitsplätze elementar wichtig, dass die Arbeitsagenturen die Antragsverfahren auf Kurzarbeitergeld schnell, unbürokratisch und pragmatisch durchführen und das Kurzarbeitergeld schnell auszahlen, um Liquidität der Betriebe und damit Arbeitsplätze zu sichern. Darauf wird der DEHOGA politisch weiter hinwirken.

Weitere Artikel zum Thema

Cottonbro Studio, Pexels
Der deutsche Hotelmarkt hat in den letzten Jahren turbulente Zeiten hinter sich gebracht, aber die Aussichten für die kommenden Jahre sind endlich wieder vielversprechend. Die jüngste Prognose der Wirtschaftsweisen, die eine leichte Erholung der Wirtschaft[...]
Lightspeed
In den vergangenen Corona-Monaten kam es im Gastgewerbe zu einem nie dagewesenen personellen Aderlass, der Zehntausende Betriebe in ihrer Existenz bedroht. Köche, Kellner, Servicemitarbeiter, Spülkräfte, Hotelangestellte – allesamt händeringend gesucht. Ein Whitepaper von Kassensystem-Anbieter Lightspeed[...]
Swissbit TSE
„Wer jetzt noch auf eine nicht zertifizierte TSE setzt, ist ab heute nicht mehr rechtssicher unterwegs." Mirco Till, anerkannter Experte für zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtungen, Mitglied des DFKA und der Arbeitsgruppe Taxonomie sowie Geschäftsführer der Gastro-MIS[...]
Lightspeed
Der Januar ist für Gastronomen traditionell eine herausfordernde Zeit – weniger Gäste, weniger Konsum, weniger Umsatz – gleichzeitig verzichten immer mehr Menschen auf Alkohol. Doch der Trend „Dry January“ bietet neue Chancen, denn auch ohne[...]
privat
Die Zeiten von Zettelwirtschaften und Chaos in Büro und Küche sollten eigentlich der Vergangenheit angehören. Wer in Zukunft erfolgreich wirtschaften will, braucht klare Strukturen, die auf nachhaltigen Erfolg und maximale Optimierung ausgelegt sind.[...]