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Verpflichtendes veganes Gericht in Restaurants?

Ist mindestens ein veganes Gericht auf der Speisekarte im Wirtshaus bald Pflicht? Das fordert zumindest die „Europäische Bürgerinitiative für eine vegane Mahlzeit“, die jetzt von der Europäischen Kommission zugelassen wurde. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) kritisiert diesen Vorstoß.
Claudio Schwarz, UnsplashClaudio Schwarz, Unsplash
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Eigentlich möchte man meinen, dass es sich bei dieser Initiative um einen Aprilscherz handelt – aber die Organisatoren meinen es bitterernst. Die „Europäische Bürgerinitiative für eine vegane Mahlzeit“, die jetzt von der Europäischen Kommission zugelassen wurde, fordert ein Gesetz, das ausdrücklich die Bereitstellung veganer Alternativen in privaten und öffentlichen Räumen, in denen Speisen und Getränke verkauft werden, vorsieht. Das heißt konkret: Wirte sollen damit dazu gezwungen werden, mindestens ein veganes Gericht auf ihre Speisekarte zu stellen, unabhängig von der Nachfrage oder dem Konzept des Betriebs. Argumentiert wird mit dem Kampf gegen den Klimawandel und für mehr Tierwohl: Der Konsum von pflanzlichen Lebensmitteln soll damit erhöht werden.

„Für uns ist dieser Vorstoß ein erschreckendes Beispiel dafür, wie weit es mit der Regulierungswut bereits gekommen ist“, sagt VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „die verpflichtende Bereitstellung von mindestens einem veganen Gericht ist schlichtweg unsinnig!“ Laut einer aktuellen Studie ernähren sich lediglich 2 Prozent der Deutschen vegan. Das macht sich auch in der Nachfrage veganer Gerichte bemerkbar. „In einer bayerischen Traditionswirtschaft wird kaum jemand die vegane Alternative bestellen. Der Gastronom muss jedoch die entsprechenden Lebensmittel jederzeit bereithalten. Die Folge ist eine enorme Lebensmittelverschwendung – also genau das Gegenteil von dem, was die Organisatoren der Initiative eigentlich bezwecken wollen“, stellt die Geschäftsführerin fest. Auch ist für Zimmermann der Hintergrundgedanke des Vorstoßes nicht ausgereift: „Wie das Verwaltungsgericht Berlin 2016 in Bezug auf die Schulverpflegung feststellte, gibt es keine rechtlichen Verpflichtungen, verschiedenen Ernährungsüberzeugungen zu berücksichtigen. Und sollte doch eine solche Gleichstellung erfolgen, müssten dann nicht im Gegenzug vegane Restaurants mindestens ein Fleischgericht anbieten?“

Ob die Initiative Erfolg hat, bleibt fraglich. Jetzt werden durch die Organisatoren Unterschriften gesammelt. Nur, wenn innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungserklärungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten zusammenkommen, muss die Kommission reagieren. „Hoffen wir, dass es gar nicht erst so weit kommt“, so Dr. Zimmermann, „unsere Branche hat wirklich mit genug anderweitigen Herausforderungen zu kämpfen!“

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