Suche

Hotelverband: Booking.com verstößt gegen DMA-Vorschriften

Seit dem 14. November 2024 ist Booking.com verpflichtet, das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act - DMA) einzuhalten. Doch das marktdominante Buchungsportal hat es nach Einschätzung des Hotelverbandes Deutschland (IHA) versäumt, die notwendigen Änderungen gegenüber seinen Hotelpartnern fristgerecht umzusetzen.
Jas Rolyn, Unsplash
Anzeige

Der Hotelverband Deutschland (IHA) sowie der europäische Dachverband HOTREC sind der Ansicht, dass der von Booking.com vorgelegte Compliance-Bericht mehrere im DMA festgelegte Verpflichtungen nur unzureichend oder gar nicht berücksichtigt. „Booking.com hält die DMA-Auflagen noch immer nicht ein. Die Hotellerie in Deutschland und Europa ist das ewige Auf-Zeit-Spielen bei der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen leid und fordert eine zeitnahe und konsequente Sanktionierung durch die Europäische Kommission,” erklärt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA).

Der Hotelverband Deutschland (IHA) sieht nach sorgfältiger Analyse der aktuellen Allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) von Booking.com sowie der Regelungen des DMA weiter erhebliche Verstöße, die die Wettbewerbsfähigkeit der Hotellerie massiv beeinträchtigen. Auch die Ausführungen von Booking.com im Rahmen des heute in Brüssel von der EU-Kommission organisierten Workshops zur Einhaltung der DMA-Vorschriften durch Booking.com konnten die Bedenken der Hotellerie in keinster Weise zerstreuen, im Gegenteil. „Aktuell ist Booking.com noch weit davon entfernt, die Anforderungen des DMA zu erfüllen“, bewertet Tobias Warnecke, Geschäftsführer beim Hotelverband Deutschland, die derzeitige Situation.

Der Hotelverband sieht insbesondere bei den folgenden Praktiken Verstöße von Booking.com gegen zentrale Vorschriften des DMA:

Paritätsklauseln und Preissteuerung

Artikel 5(3) DMA zielt darauf ab, Paritätsklauseln von Gatekeepern zu verhindern und Hotels die Freiheit zu geben, auf anderen Plattformen oder Kanälen günstigere Raten anzubieten. Trotz dieses Verbots übt Booking.com aber weiterhin indirekten Druck auf Hotels aus, indem es, aus der eigenen Marge, Zimmerpreise rabattiert („Undercutting“) und damit den Wettbewerb auf anderen Kanälen verzerrt und de facto die gleichen negativen Ergebnissen wie mit Paritätsklauseln erreicht.

Ranking-Manipulation

Hotels, die günstigere Preise auf anderen Kanälen anbieten, werden durch schlechtere Rankings in der Suchergebnisliste von Booking.com benachteiligt, was einen Verstoß gegen Art. 6(5) DMA darstellt. Dies stellt eine subtile, aber effektive Umgehung des Verbots von Paritätsklauseln dar.

Einschränkungen der Kundenkommunikation (Art. 6(10) DMA)

Booking.com schränkt Hotels weiterhin ein, mit Gästen direkt zu kommunizieren, bis die Buchung vollständig abgewickelt ist. Dies beeinträchtigt die Möglichkeit der Hoteliers, direkte Kundenbeziehungen aufzubauen, und widerspricht Art. 6(10) des DMA, der eine freie Interaktion zwischen Hotels und Reisenden vorsieht.

Andere von Booking.com eingeführte Änderungen sind entweder kosmetischer Natur, wie z. B. der Zugang zu Daten, oder werden überhaupt nicht umgesetzt. So haben beispielsweise Hotels, die die Vorauszahlungsoption von Booking.com nutzen wollen, keine Auswahlmöglichkeit bezüglich des Zahlungsdienstleisters. Ebenso auffallend und besorgniserregend ist die Tatsache, dass es das Unternehmen versäumt hat, auf Bedenken hinsichtlich des Rankings einzugehen. Nach wie vor herrscht Intransparenz darüber, wie die Algorithmen von Booking.com funktionieren.

Weitere Artikel zum Thema

Annabelle Marceau
Durch die Zulassung eines Corona-Impfstoffes scheint der Ausweg aus der Corona-Pandemie eröffnet: Durch die beabsichtigte Immunisierung der Bevölkerung können nunmehr auch Gastronomen und Hoteliers auf eine Rückkehr zum „Normalbetrieb“ hoffen. Da eine „Herdenimmunität“ in der[...]
Kanzlei Kühn & Hudak
Eine kürzlich beschlossene Gesetzesänderung bedeutet einen Anpassungsbedarf für die meisten Arbeitgeber und betrifft Arbeitsverträge, die ab dem 01.08.2022 neu geschlossen oder geändert werden. Verstöße dagegen sind bußgeldbewehrt. Rechtsanwalt Clemens Maximilian Schneegans erläutert die neue Rechtslage[...]
WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH
Mit dem kürzlich eingeführten Grundsteuerreformgesetz werden die Grundlagen zur Neuberechnung der Grundsteuer gelegt, die ab 1. Januar 2025 gelten. Für gewerbliche Eigentümer mit betrieblich genutzten Grundstücken steht die Anwendung des Sachwertverfahrens im Fokus. Das kann[...]
Pixabay
Jede Woche werden in den Gerichten bundesweit wichtige und interessante Urteile gesprochen. Wir fassen die relevantesten Entscheidungen zusammen: Muss der Arbeitgbeer ein trockenes Brötchen und ein Heißgetränk für seine Mitarbeiter versteuern? Wer haftet für eine[...]
ASW West e.V.
Kriminelle Angriffe auf Unternehmen nehmen zu. Das reicht von Cyberattacken und Datenklau bis hin zu physischen Bedrohungen und Erpressungen. Das bedeutet: In Hotellerie und Gastronomie besteht hoher Bedarf an professionellen Sicherheitslösungen weit über physische Komponenten[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.