Das Umweltbundesamt (UBA) hat einen neuen Kriterienkatalog für Nachhaltigkeitszertifizierungen in der Hotellerie veröffentlicht. Er soll künftig darüber entscheiden, welche Zertifikate für die Berücksichtigung eines Hotels im Hotelverzeichnis des Bundes anerkannt werden.
Das Verzeichnis wird vom Bundesverwaltungsamt für die Buchung von Übernachtungen bei Dienstreisen der Bundesverwaltung genutzt. Im Zuge der nachhaltigen Ausrichtung der Bundesverwaltung soll es schrittweise auf zertifizierte nachhaltige Hotels umgestellt werden. Der neue Kriterienkatalog soll dabei ein einheitliches Bewertungsniveau schaffen.
31 Kriterien für Zertifizierungssysteme
Die Bewertung richtet sich nicht unmittelbar an einzelne Hotelbetriebe, sondern zunächst an die Anbieter der Nachhaltigkeitszertifizierungen. Insgesamt hat das Umweltbundesamt 31 sogenannte Muss-Kriterien definiert.
15 Kriterien betreffen die Struktur und Glaubwürdigkeit eines Zertifizierungssystems. Geprüft werden beispielsweise die Transparenz der Organisation und ihrer Finanzierung, die Veröffentlichung der Kriterien, die Offenlegung des Zertifizierungsverfahrens sowie die Kontrolle durch unabhängige Dritte. Mindestens zwölf dieser 15 Anforderungen müssen erfüllt sein.
Weitere 16 Kriterien beziehen sich auf die ökologischen Anforderungen, die das jeweilige Zertifizierungssystem von den Hotels verlangt. Dazu gehören unter anderem:
- Maßnahmen zur Energie- und Wassereinsparung,
- der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energiequellen,
- der Verzicht auf Kohle und Heizöl,
- Vorgaben zur Abfallvermeidung und zum Recycling,
- der Verzicht auf Portionspackungen im Gastronomiebereich,
- eine nachhaltige Beschaffung,
- die Berechnung von Treibhausgasemissionen.
Von den 16 ökologischen Kriterien müssen mindestens elf Bestandteil des jeweiligen Zertifizierungssystems sein.
Diese Systeme werden bis 2031 anerkannt
Nach der Bewertung durch das Umweltbundesamt erfüllen derzeit fünf Systeme die Anforderungen:
- EU Ecolabel für Beherbergungsbetriebe,
- Hotel Carbon Measurement Initiative (HCMI),
- Viabono plus,
- EarthCheck,
- Preferred by Nature.
Diese Systeme sollen bis Februar 2031 als Nachhaltigkeitsnachweis für das Hotelverzeichnis des Bundes genutzt werden können.
Übergangsfrist für weitere Zertifikate
Weitere Zertifizierungen erfüllen die neuen Anforderungen nach Einschätzung des Umweltbundesamtes derzeit noch nicht in ausreichendem Umfang. Für sie gilt jedoch eine Übergangsfrist bis Februar 2029:
- GreenSign, Level 4 und 5,
- Green Globe Certification,
- Certified Green Hotels,
- Green Key,
- Travelife Gold.
Die Anbieter dieser und weiterer Systeme können jeweils im März nachweisen, dass sie ihre Standards weiterentwickelt haben und inzwischen die Anforderungen erfüllen. Die Überprüfung soll bis Ende Juni des jeweiligen Jahres erfolgen.
IHA bezweifelt Stringenz der Bewertung
Der Hotelverband Deutschland (IHA) bewertet die Veröffentlichung kritisch. Nach einer ersten Durchsicht bestünden unter anderem Zweifel daran, ob sämtliche Informationen, auf denen die Bewertung beruht, noch aktuell seien. Zudem seien neuere europäische Vorgaben zu Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Der Verband hält außerdem das ökologische Anforderungsniveau für zahlreiche Betriebe für schwer umsetzbar. Beanstandet wird auch die Aufnahme der Hotel Carbon Measurement Initiative. Bei HCMI handele es sich nach Einschätzung der IHA um eine Methode zur Berechnung des CO₂-Fußabdrucks einer Hotelübernachtung und nicht um ein klassisches Zertifizierungssystem mit unabhängiger Kontrolle.
Dies stehe aus Sicht des Verbandes im Widerspruch zu den eigenen Anforderungen des Umweltbundesamtes, nach denen Zertifizierungssysteme grundsätzlich durch unabhängige Dritte überprüft werden sollen. Zudem kritisiert die IHA, dass die Branche vor der Veröffentlichung nicht ausreichend in die Erarbeitung einbezogen worden sei.
Was Hotels jetzt prüfen sollten
Für Hotels, die bereits über ein Nachhaltigkeitszertifikat verfügen oder eine Zertifizierung planen, gewinnt die Auswahl des Systems damit zusätzliche wirtschaftliche Bedeutung. Betriebe sollten prüfen, ob ihr Zertifikat dauerhaft anerkannt ist, lediglich unter die Übergangsregelung fällt oder derzeit gar nicht berücksichtigt wird.
Insbesondere Häuser, die regelmäßig Gäste aus Bundesbehörden beherbergen oder sich für entsprechende Übernachtungskontingente bewerben möchten, sollten die weitere Umsetzung durch das Bundesverwaltungsamt beobachten. Auch bei einer anstehenden Zertifizierung empfiehlt es sich, die Laufzeiten und Anerkennungsbedingungen der einzelnen Systeme in die Entscheidung einzubeziehen.
Die vollständige Bewertung und die ausführliche Kritik am Kriterienkatalog finden Hotels in der Stellungnahme des Hotelverbandes Deutschland (IHA).











