Konstruktionsbedingte Schwachstellen erhöhen das Unfallrisiko
Die technische Bauweise von E-Scootern macht sie zu einem vergleichsweise instabilen Fortbewegungsmittel. Der kurze Radstand in Kombination mit kleinen Rädern schränkt die Fahrstabilität deutlich ein. Hinzu kommt die Stehposition während der Fahrt, die das Handling zusätzlich erschwert. Anders als beim Fahrrad fehlt die tiefe Sitzposition, die für einen niedrigeren Schwerpunkt und mehr Stabilität sorgt.
Diese konstruktiven Merkmale führen dazu, dass bereits kleinere Unebenheiten im Straßenbelag, Schlaglöcher oder Bordsteinkanten zum Problem werden können. Besonders in städtischen Umgebungen, wo E-Scooter bevorzugt eingesetzt werden, sind solche Hindernisse alltäglich. Die fehlende Federung vieler Modelle verschärft die Situation zusätzlich.
Keine Führerscheinpflicht, aber hohe Anforderungen
Ein zentraler Risikofaktor liegt in der fehlenden Qualifikationspflicht: Für das Führen von E-Scootern ist keine Fahrerlaubnis erforderlich. Das bedeutet, dass viele Nutzer ohne jegliche Vorkenntnisse im Straßenverkehr unterwegs sind. Mangelhafte Fahrfertigkeiten treffen auf unzureichende Kenntnisse der Verkehrsregeln, eine gefährliche Kombination.
Die aktuellen Unfallzahlen des Statistischen Bundesamtes belegen die Konsequenzen: Nach einem Anstieg von 26 Prozent im Jahr 2024 schnellte die Zahl schwerer Unfälle mit Toten oder Verletzten 2025 um weitere 38 Prozent in die Höhe. Trotz dieser Entwicklung haben sich E-Scooter als Verkehrsmittel für Arbeits- und Dienstwege etabliert und sind aus dem Mobilitätsmix nicht mehr wegzudenken.
Betriebliche Pflichten bei Nutzung auf Dienstwegen
Sobald E-Scooter im betrieblichen Kontext zum Einsatz kommen, sei es für Botengänge, Fahrten zwischen verschiedenen Betriebsstätten oder andere dienstliche Zwecke, greift die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung. Arbeitgeber müssen die spezifischen Risiken erfassen und dokumentieren.
Dazu gehört die Definition verbindlicher Nutzungsregeln: Welche Strecken dürfen mit dem E-Scooter zurückgelegt werden? Gibt es Wetterlagen, bei denen die Nutzung untersagt ist? Welche Schutzausrüstung ist verpflichtend? Diese organisatorischen Vorgaben müssen klar kommuniziert und für alle Beschäftigten verbindlich sein.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, auch dann tätig zu werden, wenn Mitarbeiter privat mit dem E-Scooter zur Arbeit kommen. Auch wenn hier keine rechtliche Verpflichtung besteht, können Betriebe durch Sensibilisierung und Aufklärung zur Unfallprävention beitragen – und letztlich Ausfallzeiten reduzieren.
Prävention durch Training und Ausrüstung
Zwei Maßnahmen können die Sicherheit nachweislich verbessern: Fahrtrainings und die Förderung geeigneter Schutzausrüstung. In Fahrtrainings lernen Nutzer, wie sie mit den besonderen Fahreigenschaften der E-Scooter umgehen, wie sie in Gefahrensituationen reagieren und welche Verkehrsregeln zu beachten sind.
Bei der Schutzausrüstung steht der Helm an erster Stelle, ergänzt durch weitere Elemente wie Handschuhe oder Protektoren. Betriebe, die E-Scooter dienstlich einsetzen, sollten diese Ausrüstung nicht nur empfehlen, sondern zur Verfügung stellen und deren Nutzung verbindlich vorschreiben.
Fazit
Die drastisch steigenden Unfallzahlen machen deutlich: E-Scooter sind keine harmlosen Fortbewegungsmittel. Ihre technischen Eigenschaften erfordern ein hohes Maß an Fahrkönnen und Aufmerksamkeit – Voraussetzungen, die ohne Führerscheinpflicht nicht automatisch gegeben sind. Für Betriebe im Gastgewerbe bedeutet das: Wo E-Scooter im betrieblichen Umfeld eine Rolle spielen, muss das Thema Arbeitssicherheit konsequent mitgedacht werden. Die Alternative – zu Fuß gehen oder das Fahrrad nutzen – bleibt die sicherste Option. Doch wo E-Scooter bereits etabliert sind, können klare Regeln, professionelle Schulungen und hochwertige Schutzausrüstung das Risiko deutlich senken.
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