Alle Beherbergungsbetriebe sind aber weiterhin verpflichtet, Gäste mit ausländischer Staatsbürgerschaft am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich unterschreiben zu lassen. Ausländische Gäste müssen sich bei der Anmeldung durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokumentes ausweisen.
Der Deutsche Tourismusverband (DTV) und der Deutsche Heilbäderverband (DHV) weisen darauf hin, dass für die Erhebung von Kur- und Tourismusabgaben derzeit in aller Regel die Daten aus den Meldescheinen genutzt werden. Für die Heilbäder und Tourismusorte müssen künftig auch ohne Meldeschein die für die Abgaben notwendigen Gästedaten erfasst werden, um Gastbeiträge zu erheben und abzurechnen sowie um Gästekarten – beispielsweise für die kostenfreie Nutzung des ÖPNV – auszustellen. „Unsere Tourismusorte werden auch weiterhin durch zweckgebundene Einnahmen ihre Aufgaben als Gesundheitsstandorte und Tourismusdestinationen wahrnehmen. Es ist auch künftig sicherzustellen, dass die zweckgebundenen Einnahmen aus der Erhebung von Kur- und Tourismusabgaben für den Erhalt und den Ausbau der kommunalen (gesundheits-) touristischen Infrastruktur eingesetzt werden können. Darauf sind die über 350 staatlich anerkannten deutschen Heilbäder und Kurorte mit einem Anteil von über 27 Prozent aller Gästeübernachtungen in Deutschland sowie die Erholungsorte und die weiteren Tourismusorte angewiesen“, sagt Norbert Kunz, Geschäftsführer des DTV.
Bei einer Abschaffung der Meldepflicht müssen zahlreiche Kommunalsatzungen kurzfristig geändert werden, die sich bisher auf das Bundesmeldegesetz beziehen. „Erforderlich ist daher in jedem Fall eine angemessene Übergangsbestimmung, die es den Kommunen ermöglicht, die Meldescheine so lange weiter für die Erhebung von Kur- und Tourismusabgaben nutzen zu können, bis die entsprechenden Anpassungen in den jeweiligen Kommunalsatzungen vorgenommen worden sind“, betont die Präsidentin des DHV, Brigitte Goertz-Meissner. Auch ist dabei Hilfestellung durch den Bund erforderlich. Wir fordern den Bundestag auf, dies bei der abschließenden Gesetzesberatung zu berücksichtigen, die voraussichtlich am 27. Juni 2024 erfolgt.
Problematisch ist aus Sicht des Deutschen Tourismusverbandes, dass die Abschaffung des Meldescheins nur für deutsche Staatsangehörige, nicht aber für ausländische Gäste, gelten soll. Dies wird zu einer Ungleichbehandlung von ausländischen und deutschen Gästen beim Check-in führen, die sowohl gegenüber den Gästen als auch dem Personal nur schwer vermittelbar und wohl kaum praxistauglich sein dürfte.