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Annette Rölz

FRIEDRICH GRAF VON WESTPHALEN & PARTNER mbB

Schadensersatz wegen unzulässiger Verwendung von Mitarbeiterbildern nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ein Arbeitgeber ist zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von € 10.000,- verurteilt worden, nachdem er 9 Monate nach Ende des Arbeitsverhältnisses mit Fotos und Videos eines ausgeschiedenen Mitarbeiters für eine Schulung geworben hat. Annette Rölz, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, erläutert das Urteil.

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