Suche
Anzeige

Corona-Update für das Gastgewerbe: Bundesländer setzen auf 2G

+++ Aktuelle Übersicht mit den Corona-Verordnungen in den Bundesländern +++ 2G-Modell in immer mehr Bundesländern +++ Unsicherheiten bei Überbrückungshilfe bezüglich Bewilligungen

Photo by Markus Winkler on UnsplashMarkus Winkler, UnsplashMarkus Winkler, Unsplash

Übersicht Öffnungstermine, Testpflichten und Vorgaben für das Gastgewerbe

Der DEHOGA Bundesverband hat seine Übersichten zu den Öffnungsterminen, Testpflichtvorschriften und den aktuellen Beschränkungen und Regelungen für das Gastgewerbe in den einzelnen Bundesländern aktualisiert.
> Übersicht Auflagen für das Gastgewerbe (Stand 14.09.2021 18:00 Uhr)
> Übersicht Bundesländer: Testpflicht für Gäste (Stand 14.09.2021, 18:00 Uhr)
> Übersicht Länderregelungen Personalrestaurants/Betriebskantinen/Mensen gemäß den aktuellen Corona-Verordnungen (Stand 14.09.2021 18:00 Uhr).

Corona-Dashboard

Das COVID-19-Dashboard des Robert Koch-Institut informiert tagesaktuell über den Stand der Corona-Infektionen auf Ebene der Länder und der Landkreise. Seit über drei Wochen steigt die 7-Tage-Inzidenz jeden Tag wieder an. Zudem finden Sie auf dem RKI-Dashboard auch eine Liste der Risikogebiete. > zum RKI-Dashboard

Partner aus dem HORECA Scout

Weitere Bundesländer setzen auf 2G

Hamburg hatte zuerst das sog. 2G-Modell eingeführt. Nun folgen offenbar weitere Bundesländer diesem Vorbild. In Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen soll das 2G-Modell kommen, teilweise sogar ohne Maskenpflicht. Auf welt.de finden Sie eine aktuelle Übersicht der Regelungen zum 2G-Modell.

Lesen Sie auch
Finanzen und ControllingBranche und TrendsGehalt, Benefits und Altersversorgung
Gastgewerbe als Lichtblick im Mittelstand: Umsätze legen um 7,1 Prozent zu

Unsicherheiten bei Überbrückungshilfe bezüglich Bewilligungen

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hatte im April sog. „Positivlisten“ zur Überbrückungshilfe erstellt, die inzwischen durch die FAQs des BMWi abgelöst worden sind. Das Bundeswirtschaftsministerium erklärt dazu ausdrücklich:

Themen in diesem Artikel
AnalyseCoronaCorona-HilfenStudie

„Es handelt sich bei diesen Listen um interne Dokumente, die den Bewilligungsstellen der Länder zur Verfügung gestellt wurden, um eine einheitliche Verwaltungspraxis herzustellen. Die Listen waren ausdrücklich nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Die dort beispielhaft aufgeführten Maßnahmen sind förderfähig, wenn sie primär der Existenzsicherung des Unternehmens in der Pandemie dienen. Sie müssen den FAQ entsprechen und die Kosten der Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu den Zielen stehen. Die Hygienemaßnahmen müssen Teil eines schlüssigen Hygienekonzeptes sein. Eine Begründung und Einzelfallprüfung sind in jedem Fall erforderlich.“

Werbung der Lieferanten, dass ihre Produkte durch die Überbrückungshilfe gedeckt seien, spielen bei der Anerkennung der Überbrückungshilfeanträge keine Rolle. Bei der Anerkennung von förderfähigen Kosten ist insbesondere Punkt 2.4 des Fragenkatalogs zur Überbrückungshilfe III mit der nachfolgenden Tabelle und der Anhang 4 (ganz am Ende des FAQ) zu beachten. Dies gilt entsprechend auch im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus (Frage 2.4 und Anhang 3).

> FAQ Überbrückungshilfe III (BMWi)
> FAQ Überbrückungshilfe III Plus (BMWi)

 

Lesen Sie auch
DatenschutzRecht und ComplianceSoftware und Systeme
IT-Security to go: Wie KMU ihre IT-Sicherheit sofort verbessern können

Canva
Finanzen und Controlling

Gewerbesteuer-Erstattung: Vorsicht, die Zinsen sind steuerpflichtig!

Eine Gewerbesteuer-Rückerstattung klingt erst einmal nach guten Nachrichten für Hoteliers und Gastronomen. Doch Vorsicht: Was der Staat an Zinsen obendrauf zahlt, will das Finanzamt als Betriebseinnahme versteuert sehen. Ein aktuelles BFH-Urteil macht klar, dass diese scheinbare Ungerechtigkeit rechtens ist – und was Sie jetzt beachten sollten.

Infiprotec GmbH
Allgemeine Haustechnik

Brandgefahr durch Akkus im Gastgewerbe?

Lithium-Ionen-Akkus sind im Gastgewerbe längst Alltag, schaffen jedoch neue und oft unterschätzte Brandschutzrisiken – von Gästegeräten in Hotelzimmern über E-Bike-Akkus bis hin zu interner Betriebstechnik und Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen. Entscheidend sind geeignete Lade- und Lagerkonzepte, frühzeitige Branddetektion sowie geschulte Mitarbeitende, um Risiken wirksam zu minimieren.

Resume Genius, Unsplash
Finanzen und Controlling

Nur jedes vierte deutsche Unternehmen ist bereit für die E-Rechnungspflicht ab 2027

Ab 1. Januar 2027 wird die elektronische Rechnung für Geschäfte zwischen Unternehmen in Deutschland zur Pflicht. Doch wie gut sind die Betriebe tatsächlich vorbereitet? Eine aktuelle Studie von easybill und YouGov zeigt: Die meisten Unternehmen unterschätzen den Aufwand und auch die Chancen, die in der digitalen Transformation des Rechnungswesens liegen. Viele haben die kommende E-Rechnungspflicht zwar auf dem Schirm, sind jedoch auf die praktische Umsetzung bislang nicht ausreichend vorbereitet.

Ibrahim Boran, Unsplash; DATEV eG
Finanzen und Controlling

Betriebsprüfung souverän meistern: Neuer Ratgeber für steuerrechtliche Ausnahmesituationen

Wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung ankündigt, steigt bei vielen Geschäftsführern der Puls. Was als Standard-Kontrolle beginnt, entwickelt sich mitunter zu einem Verfahren mit existenziellen Konsequenzen. Ein neuer Fachratgeber dere DATEV eG zeigt, wie sich Betriebe systematisch vorbereiten und ihre Handlungsspielräume nutzen können, bevor es zum Ernstfall kommt.

Commerz Globalpay
Finanzen und Controlling

Der Moment, der bleibt: Warum smartes Payment über den letzten Eindruck entscheidet

Lange Wartezeiten an der Kasse, umständliche Bezahlvorgänge – was nach einem gelungenen Abend noch schiefgeht, bleibt haften. Dabei ist der Bezahlmoment weit mehr als ein administrativer Schlussstrich. Er ist ein unterschätzter Hebel für Effizienz, Umsatz und Gästezufriedenheit. Wer ihn ignoriert, verschenkt Potenzial an einem der sensibelsten Touchpoints im Gastgewerbe.

davidlee770924, Pixabay; Canva
Branche und Trends

Mit der EU-Verpackungsverordnung wächst der Verwaltungsaufwand für Hotels

Eine neue Interpretation der EU-Verpackungsverordnung stellt Hotellerie und Gastronomie vor unerwartete Herausforderungen. Betriebe, die ihr Logo auf Verpackungen anbringen lassen, könnten künftig als Hersteller eingestuft werden – mit allen damit verbundenen Dokumentations- und Nachweispflichten. Der Hotelverband Deutschland schlägt Alarm und fordert zusammen mit europäischen Partnerorganisationen eine Korrektur der Regelung.

Weitere Artikel zum Thema

Daniel, Unsplash
Das Gastgewerbe ist im April der stärkste Wachstumstreiber im deutschen Mittelstand. Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex zeigt aber auch, warum die Zahlen mit Vorsicht zu interpretieren sind.[...]
Daniel, Unsplash
NOBIX Group GmbH
IT-Sicherheit spielt auch für kleine Unternehmen eine große Rolle: 80 Prozent aller gemeldeten Ransomware-Angriffe 2025 trafen KMU. Auch, weil sie oft eine leichte Beute sind. Wer rechtlich für sein Unternehmen verantwortlich ist, sollte daher handeln[...]
NOBIX Group GmbH
HLB Treumerkur
Wer Corona-Soforthilfen zurückzahlen musste, kann alte Steuerbescheide nicht einfach nachträglich korrigieren lassen. Der BFH stellt klar: Maßgeblich ist das Jahr des Zuflusses, die Rückzahlung wirkt steuerlich erst im Jahr des tatsächlichen Abflusses. Was das für[...]
HLB Treumerkur
designerpoint, Pexels
Der deutsche Hotelmarkt präsentiert sich 2025 in einer paradoxen Situation: Die Nachfrage nach Übernachtungen bleibt robust, die Auslastung steigt leicht an – dennoch sinkt der Umsatz pro verfügbarem Zimmer. Eine aktuelle Marktanalyse des Hotelimmobilienspezialisten Christie[...]
designerpoint, Pexels
Quang Nguyen Vinh, Pexels
Wo gibt es in Deutschland den besten Kaffee? Eine Analyse von 80 deutschen Städten zeigt überraschende Ergebnisse: Nicht nur Metropolen überzeugen durch ihre Kaffeekultur – auch kleinere Städte wie Offenbach oder Neuss mischen die Rankings[...]
Quang Nguyen Vinh, Pexels
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.