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Corona-Update für das Gastgewerbe: Neue Urteile und neues Beihilfeprogramm

Wichtige Updates und Informationen zur Corona-Krise für die Gastronomie und Hotellerie: +++ Neue Übersichten für Corona-Vorgaben& Testpflichten +++ Bis zu 40 Millionen - neues Beihilfeprogramm "Schadensausgleich“ für Überbrückungshilfe III +++ Neue Urteile – Lockdown als Versicherungsfall +++ Stundung der Sozialversicherungsbeiträge läuft aus +++ DEHOGA fordert Öffnungen von Clubs +++ Kurzarbeit im Gastgewerbe kein Erfolgsmodell +++ Hard- und Software ab 2021 schneller abschreiben +++
Markus Winkler von Pexels
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Übersicht Öffnungstermine, Testpflichten und Vorgaben für das Gastgewerbe: Der DEHOGA Bundesverband hat seine Übersichten zu den Öffnungsterminen, Testpflichtvorschriften und den aktuellen Beschränkungen und Regelungen für das Gastgewerbe in den einzelnen Bundesländern aktualisiert. dehoga-corona.de

Neue Urteile – Lockdown als Versicherungsfall: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in zwei heute (30.06.21) verkündeten Urteilen darüber entschieden, ob eine Betriebsschließungsversicherung auch dann eingreift, wenn die Schließung eines Hotel- bzw. Gaststättenbetriebs im „Lockdown“ aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt ist. In einem Fall hat der Senat dabei einen Leistungsanspruch bejaht und in dem anderen Fall – bei anders formulierten Versicherungsbedingungen – einen Anspruch des Betriebsinhabers verneint. Entscheidend war jeweils die Frage, ob es der Versicherung gelungen war, die von ihr gewollte Beschränkung des Versicherungsschutzes auf einen Katalog von Krankheiten und Erregern, welcher das neuartige Corona-Virus nicht umfasst, in ihren Versicherungsbedingungen ausreichend klar und verständlich – und damit wirksam – zu regeln. Der erste Fall  betraf die vorübergehende pandemiebedingte Schließung eines Hotels mit angeschlossener Gaststätte in Heidelberg mit einer zum 1. Januar 2020 abgeschlossenen Betriebsschließungsversicherung. Die Begrenzung des Versicherungsschutzes auf einen abschließenden Katalog von Krankheiten und Krankheitserregern, welcher hinter dem Umfang des Infektionsschutzgesetzes zurückbleibt, ist hier nach der Beurteilung des Senats nicht hinreichend klar und verständlich erfolgt, so dass sie wegen Verstoßes gegen das gesetzliche Transparenzgebot für Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam ist. > zur Pressemeldung

Bis zu 40 Millionen – neues Beihilfeprogramm „Schadensausgleich“ für die Überbrückungshilfe III: Das Bundeswirtschaftsministerium hat die FAQs zu den Beihilfeprogrammen aktualisiert und die Regelungen des neuen Beihilfeprogramms „Schadensausgleich“ veröffentlicht. Anspruchsberechtigte sind nur direkt oder indirekt betroffene Betriebe. Als direkt Betroffene gelten Betriebe, die aufgrund von Corona-Verordnungen geschlossen werden mussten, als indirekt Betroffene gelten Betriebe, die zumindest 80 Prozent ihres Umsatzes mit direkt Betroffenen machen. Mit dem Schadensausgleich besteht insbesondere für die größeren und größten Unternehmen die Möglichkeit, relevante Unterstützung zu erhalten. Aus dem Beihilfeprogramm Schadensausgleich können maximal 40,0 Millionen Euro an Fördergeldern beansprucht werden. Daneben gibt es weiterhin die Fixkostenregelung mit maximal 10,0 Millionen Euro, die Kleinbeihilferegelung mit maximal 1,8 Millionen Euro sowie die De-minimis-Regelung mit maximal 200.000 Euro. Damit sind Corona-Hilfen pro Unternehmen bis maximal 52,0 Millionen Euro möglich. > zu den FAQs

Stundung der Sozialversicherungsbeiträge läuft aus:  Wie bereits in den letzten Monaten konnten die Arbeitgeberverbände auch für die Juni-Sozialversicherungsbeiträge erreichen, dass die Stundungserleichterung für vom Shutdown betroffene Arbeitgeber bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Juli 2021 verlängert wird. > Antragsformular und > Rundschreiben  GKV-Spitzenverband

DEHOGA NRW fordert Öffnungen von Clubs: Der DEHOGA NRW macht sich dafür stark, Clubs und Diskotheken früher zu öffnen und nicht bis Ende August zu warten und begrüßt den Vorschlag des Düsseldorfer Oberbürgermeisters Stephan Keller, Clubs zu öffnen, um die Altstadt zu entlasten. Zudem macht sich der DEHOGA für mehr Modellprojekte und das „Scharfstellen“ der Innovationsklausel stark. > zur Meldung

Kurzarbeit im Gastgewerbe kein Erfolgsmodell: Den anlaufenden Neustart in Hotellerie und Gastronomie begleitet ETL ADHOGA fortan mit einem regelmäßigen Interviewformat, in dem Erich Nagl einen Blick auf die wichtigsten Themen und aktuellen Herausforderungen wirft und Ratschläge gibt, damit die Betriebe sich wieder ganz auf ihr Kerngeschäft fokussieren können.  Weshalb das Erfolgsmodell „Kurzarbeit“ im Gastro- und Hotelgewerbe nicht vollständig gegriffen hat, wie groß das Problem der Abwerbung von Fachkräften in andere Branchen ist und weshalb Erich Nagl dennoch überzeugt davon ist, dass durch geschickte Maßnahmen die Attraktivität der Arbeit in Hotellerie und Gastronomie aufrechterhalten werden kann, kann im vollständigen Interview nachgelesen werden. > zum Interview

DEHOGA Bayern kritisiert Entscheidung des Ministerrates zum Thema Coronabeschränkungen: Die Entscheidungen des bayerischen Ministerrates haben wir mit großer Verwunderung zur Kenntnis genommen“, kommentiert Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, das Ergebnis der Beratungen der bayerischen Staatsregierung: „Zunächst wurden Öffnungsperspektiven von Inzidenzwerten abhängig gemacht, Werte, die Stück für Stück nach unten korrigiert wurden. Nachdem wir nunmehr ein Inzidenzgeschehen haben, das in manchen Kreisen bei Null liegt, bringt Ministerpräsident Markus Söder nunmehr Impfquoten als mögliche Öffnungsperspektive ins Spiel“, so Inselkammer. Und: „Was wir brauchen, sind verlässliche Maßstäbe, an denen sich Gäste und Unternehmer orientieren können.“ > zur Pressemeldung

Hard- und Software ab 2021 schneller abschreiben: Um Unternehmen weiter zu unterstützen und die Digitalisierung zu fördern, ermöglicht der Fiskus für digitale Wirtschaftsgüter seit diesem Jahr eine deutlich kürzere Nutzungsdauer von einem Jahr. Dies komme einer Sofortabschreibung gleich, denn nur bei einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr müsse auch im Jahr der Anschaffung zeitanteilig (monatsweise) abgeschrieben werden, informiert ETL ADOHA. > weitere Informationen

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