Arbeitgeber trägt Risiko auch bei pandemiebedingter Betriebsschließung
Ein Arbeitgeber muss arbeitswilligen Beschäftigten für die Zeit der pandemiebedingten Betriebsschließung Lohn für ausgefallene Arbeitsstunden zahlen, auch wenn die Beschäftigten nicht im Dienst waren. Auch eine durch eine Pandemie begründete Betriebsschließung gehöre zum Betriebsrisiko, welches der Arbeitgeber zu tragen habe, entschied jetzt das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2021 – 8 Sa 674/20). > Details zum Urteil
Neue Corona-Hilfen weiterhin nicht konkret
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hatte in der letzten Woche angekündigt, „in den nächsten Tagen mit den Ländern und dem Bundesfinanzministerium zu klären, wie die Details zu den avisierten Hilfen aussehen und welche Hilfen durch den verlängerten Lockdown nötig werden“. Bislang (Stand 31.03.2021) liegen dazu weiterhin keine konkreteren Informationen vor.
Sonn- und Feiertagszuschläge bei Kurzarbeit
Da das Thema „Sonn- und Feiertagszuschläge bei Kurzarbeit“ immer wieder unterschiedlich diskutiert und kommuniziert wurde, weist der DEHOGA Bayern im Hinblick auf die Osterfeiertage auf die“Fachliche Weisung“ der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 23. Dezember 2020 zur Klarstellung hin:
In welchem Verhältnis stehen Kurzarbeitergeld und Feiertagsvergütung? Die Fachliche Weisung der BA vom 23.12.2020 stellt dazu klar: Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld kann für Arbeitsausfälle an Sonn- und Feiertagen nur bestehen, wenn die betreffenden Arbeitnehmer an diesen Tagen gearbeitet hätten. Hinsichtlich der möglichen Branchen wird auf § 10 Arbeitszeitgesetz verwiesen. Die vorgesehene Diensteinteilung ist nachzuvollziehen, beispielsweise anhand von Dienst- oder Einsatzplänen. Detaillierte Hintergrundinformationen dazu finden Sie in den „FAQ Kurzarbeit DEHOGA Bundesverband, Frage Nr. 36“
Wird auf Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge Kurzarbeitergeld gezahlt? Entgeltbestandteile werden nur dann bei der Berechnung des Kug berücksichtigt, wenn sie sozialversicherungspflichtig sind. Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge sind jedoch meist steuer- und sozialversicherungsfrei. (…) Beitragsfreie Zuschläge werden also nicht in die Berechnung des Kug einbezogen. Etwas anderes gilt dann, wenn im Einzelfall Zuschläge sozialversicherungspflichtig sind. Das kann in verschiedenen Konstellationen der Fall sein: Detaillierte Hintergrundinformationen auch hierzu in den „FAQ Kurzarbeit DEHOGA Bundesverband, Frage Nr. 39“
Forscherin hält Öffnungen ab Juni denkbar – wenn die Bedingungen stimmen
Bei niedrigen Fallzahlen können Kontaktbeschränkungen im Laufe der Impfkampagne relativ schnell gelockert werden. Das soziale Leben kann mit steigender Zahl geimpfter Personen wieder an Fahrt aufnehmen – und zwar umso mehr, je besser das Infektionsgeschehen jetzt kontrolliert wird. Zu diesem Ergebnis kommt ein Team um Viola Priesemann, Forschungsgruppenleiterin am Max-Planck-Institut für Dynamik und Selbstorganisation in einer aktuellen Studie. Bei der V0rstellung der Studie nannte die Forscherin den Juni als den Monat, ab dem Öffnungen wieder möglich seien. Die Erfahrung aus der zweiten Welle zeige, dass dafür die beobachtete Inzidenz deutlich unter 50 liegen müsste. > zur Studie
Update zum Thema Testpflicht für Mitarbeiter
Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft appellieren an Unternehmen zur Ausweitung der Testangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In dieser Zeit wollen die Arbeitgeber ihre gesamtgesellschaftliche Verantwortung durch eine vorübergehende substanzielle Ausweitung der Testung realisieren. Zahlreiche Unternehmen führten im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereits Testungen ihrer Mitarbeiter durch. Dazu wurde eine gemeinsame Webseite der Spitzenverbände freigeschaltet: www.wirtschafttestetgegencorona.de. Dort sind u.a. die FAQs der BDA, außerdem Informationen zu Webinaren, die in der internen Aufgabenverteilung die IHK-Organisation übernommen hat, zu finden. Zudem veröffentlichen die Verbände Best Practices, wie das Testen in den Unternehmen umgesetzt wird.
Aktualisierte FAQs zur Überbrückungshilfe III
Die Bundesregierung hat die FAQs der Überbrückungshilfe III erneut aktualisiert (Stand 24.03.2021). Änderungen beziehen sich auf die Antragsberechtigung für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Mio. Euro, den Nachweis der Corona-Bedingtheit des Umsatzrückgangs, förderfähige Kosten allgemein und Sonderregelungen für die Reisewirtschaft. Darüber hinaus finden sich in den FAQ Neuerungen zum Thema Click & Collect und Click & Meet, zum Pfändungsschutz, zu zweckgebundenen Spenden und Zuschüssen, sowie zur Sonderregelung für den Einzelhandel im Zusammenhang mit Abschreibungen. zu den FAQs und > zur Übersicht des Bundesfinanzministeriums
Steuerstundungen verlängert
Für Beschäftigte und Unternehmen gelten weiterhin zahlreiche bereits beschlossene steuerliche Hilfen und Vereinfachungen. Dazu zählen unter anderem die Stundung von Steuerzahlungen und erleichterte Anpassung von Steuervorauszahlungen, verlängerte Abgabefristen für Steuererklärungen durch Angehörige der Steuerberatenden Berufe, verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten bei beweglichen Wirtschaftsgütern, steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld, Homeoffice-Pauschale sowie die dauerhafte Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende. Detaillierte Informationen hierzu in den FAQ „Corona“ (Steuern) des Bundesfinanzministeriums.
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