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Corona-Update: Überbrückungshilfe IV: Förderfähige Sach- und Personalkosten • Gastgewerbeumsatz so schwach wie nie

+++ Überbrückungshilfe IV: Hinweise zu förderfähigen Sach- und Personalkosten +++ Überbrückungshilfe IV: Abschlagszahlungen laufen an +++ Übersichten zu aktuellen Corona-Regelungen +++ CovPassCheck-App zeigt demnächst auch Booster an +++ Gastgewerbeumsatz 2020 und 2021 so schwach wie nie +++
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Corona-Regeln: 2G, 2G plus, 3G – was gilt jetzt in welchem Bundesland?

In den Bundesländern gelten aktuell wieder unterschiedliche Corona-Regeln, das reicht vom Übernachtungsverbot über 2G, 2G plus bis 3G. Viele Bundesländer haben aber zuletzt die Maßnahmen verschärft. Eine Linkliste zu den aktuellen Regelungen finden Sie auf > bundesregierung.de.

Corona-Vorgaben des DEHOGA für das Gastgewerbe in den Bundesländern:

Corona-Wirtschaftshilfen: Abschlagszahlungen der Überbrückungshilfe IV laufen seit Freitag – Auch Anträge für die Neustarthilfe 2022 können gestellt werden

Seit dem 14. Januar 2022 laufen die Abschlagszahlungen für Antragsteller der Überbrückungshilfe IV in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe bzw. maximal 100.000 Euro pro Fördermonat durch die Bundeskasse an. Schon im Laufe dieser Woche (KW 03/2022) sollen die ersten Antragsteller laut Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums ihr Geld auf dem Konto haben.
Seit dem 14.01.2022 können zudem Soloselbständige ihren Antrag auf Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Die Antragstellung erfolgt über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Je nach Höhe des coronabedingten Umsatzausfalls stehen über die Neustarthilfe 2022 bis zu 1.500 Euro pro Monat zur Verfügung, also bis zu 4.500 Euro für die volle Laufzeit des Programms. Die Neustarthilfe 2022 richtet sich weiterhin an die Betroffenen, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Zunächst ist die direkte Antragstellung für natürliche Personen möglich. Die Antragstellung für Soloselbstständige, die als juristische Person organisiert sind und Anträge über prüfende Dritte stellen, startet im Februar. Die FAQ sind hier verfügbar.
Zudem sind laut Ministerium nun auch großzügigere Rückzahlungsfristen bei den Corona-Soforthilfen (erstes Programm aus dem Frühjahr 2020) jetzt möglich. Zur Erleichterung von Rückzahlungen im Rahmen der anstehenden Überprüfungen der Corona-Soforthilfen durch die Bewilligungsstellen erhalten die Länder angesichts der aktuellen Corona-Situation mehr Flexibilität. Durch eine Änderung der Verwaltungsvereinbarung wird die Frist zur Vorlage der Schlussberichte der Länder um weitere sechs Monate auf den 31. Dezember 2022 verschoben. Damit wird es möglich, Unternehmen und Selbständigen großzügigere Rückzahlungsfristen einzuräumen.
Darüber hinaus bleibt im KfW-Sonderprogramm die Rückzahlung der Kredite (KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit mit Haftungsfreistellung, KfW-Schnellkredit) flexibel. So ist die nachträgliche Einräumung eines zweiten Tilgungsfreijahres bei Krediten mit nur einem tilgungsfreien Anlaufjahr weiterhin unbürokratisch möglich und kann über die jeweilige Hausbank beantragt werden. Die ursprünglich bis 31.12.2021 befristete Regelung wurde bis 17.06.2022 (Antragseingang bei der KfW) verlängert.
 

Gesundheitsministerium verspricht: CovPassCheck-App zeigt demnächst auch Booster an

Mittlerweile ist in den meisten Bundesländern die Vereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz umgesetzt, wonach in der Gastronomie flächendeckend 2G Plus gelten soll, Geboosterte aber keinen zusätzlichen Test vorzeigen müssen. Ein Problem dabei in der betrieblichen Umsetzung: Die CovPassCheck-App, die Betriebe nutzen können, um die QR-Codes der Gäste zu scannen und so vergleichsweise einfach und ohne zu scrollen die Echtheit des Impfnachweises prüfen zu können, zeigt bisher die Booster-Impfung nicht an. Sondern gezeigt wird lediglich der Hinweis „Zertifikat gültig“. Der DEHOGA hatte darauf hingewiesen, dass diese Lücke den Aufwand für die Betriebe unnötig vergrößert. Das Bundesgesundheitsministerium hat zugesichert, dass beim nächsten Update der CovPassCheck-App eine entsprechende Nachbesserung erfolgt.
 

Überbrückungshilfe IV: Förderfähige Sach- und Personalkosten zur Umsetzung der Corona-Zutrittsbeschränkungen

Anhaltende Kontakt- und Zutrittsbeschränkungen halten nach wie vor zahlreiche Gäste davon ab, einen Hotelaufenthalt zu buchen oder mit der Familie oder Geschäftspartner Essen zu gehen. Gleichzeitig sorgen die vorgeschriebenen Kontrollen der Zutrittsbeschränkungen in gastgewerblichen Betrieben für einen zusätzlichen Arbeitsaufwand. Dass gleichzeitig die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe IV von bislang max. 100% auf nun 90% reduziert und der Eigenkapitalzuschuss auf max. 30% begrenzt wurde, kritisiert der DEHOGA daher scharf.
Der DEOGA informiert jetzt darüber, dass das Bundeswirtschaftsministerium zumindest in einem Punkt auf diese Kritik des Verbandes reagiert hat und Sach- und Personalkosten für die Umsetzung der Corona-Zutrittsbeschränkungen als förderfähige Fixkosten anerkannt. Wie sich diese zusammensetzen und wie diese erfasst werden, erfahren Sie im nachfolgenden Überblick:
Um welche Kosten geht es konkret?
Wörtlich heißt es in den FAQs: „Sach- und Personalkosten für die Umsetzung von Corona-Zutrittsbeschränkungen. Diese Personalkosten sind förderfähig unabhängig davon, ob diese Kosten intern (durch eigenes Personal) oder extern (durch Beauftragung eines Dienstleisters) angefallen sind.“
Diese Kosten sind nicht weiter konkretisiert, aber nach Ansicht des DEHOGA handelt es sich hierbei um sämtliche Personalkosten (inkl. Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers), die dabei entstehen, die 3G, 2G oder 2G+ Zutrittsbeschränkungen umzusetzen – z.B. dem Kontrollieren der Impfnachweise, dem Kontrollieren oder Durchführen von Corona-Tests, dem Regeln der Besucherströme und der Information und Dokumentation der Kontaktdaten zur Nachverfolgung. Neben den Personalkosten sind auch Sachkosten, die z.B. die Anschaffung von Kontrollgeräten, Abstandhalter und weiterer Anschaffungen in Bezug auf die Umsetzung der Zutrittsbeschränkungen förderfähig.
Wie werden diese Kosten gefördert?
Diese oben genannten Kosten sind förderfähige Fixkosten, die als Ausgaben für Hygienemaßnahmen in der Kostenposition #15 angesetzt werden. Als förderfähige Fixkosten werden sie je nach Umsatzrückgang im jeweiligen Monat mit 0%, 40%, 60% oder 90% gefördert.
Wie können die Kosten ermittelt werden?
Zur Ermittlung und Dokumentation dieser Kosten gibt es keine weiteren Vorgaben. Der DEHOGA empfiehlt jedoch, diese stets so nachvollziehbar wie möglich zu erfassen und im Falle einer späteren Überprüfung zu dokumentieren. Wird zur Kontrolle der Zutrittsbeschränkungen eigenes (Service-)Personal eingesetzt, könnte sich der Aufwand an der Anzahl der kontrollieren Gäste in einem Monat orientieren, falls nicht sowieso pro Schicht eine Person aufgrund dieser Aufgabe nachweislich eingeteilt wird.
Wie beantrage ich diese Kosten?
Der DEHOGA empfiehlt, diese Aufwendungen, wie oben beschrieben, so gut wie möglich zu erfassen und zu dokumentieren. Diese Dokumentation sollte dann dem prüfenden Dritten (meist Steuerberater) zur Beantragung übermittelt werden. Der prüfende Dritte erfasst diese Kosten dann je beantragten Monat als „Ausgabe für Hygienemaßnahmen“.
Mehr Infos zur Überbrückungshilfe IV gibt es in den FAQs des Bundeswirtschaftsministeriums (FAQ 2.4 „Welche Kosten sind förderfähig?“ und Anhang 3 „Förderfähige Hygienemaßnahmen“).
 

Gastgewerbeumsatz 2020 und 2021 so schwach wie nie

Der Umsatz im Gastgewerbe in Deutschland hat sich im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) real (preisbereinigt) nicht verändert. Nominal (nicht preisbereinigt) ist der Umsatz um 2 % gestiegen. Damit waren die Jahre 2020 und 2021 die umsatzschwächsten seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1994. Im Vergleich mit dem Jahr 2019 hat das Gastgewerbe 2021 real gut 40 % und nominal fast 36 % weniger umgesetzt. Nach den enormen Umsatzrückgängen im Frühjahr 2021 konnte das Gastgewerbe seit den Lockerungen der Corona-Maßnahmen im Mai 2021 seine Umsätze erheblich steigern. > Details zu den Umsätzen
 

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