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Die Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen bei Getränken

In der Zutatenliste vieler Getränke verbergen sich diverse Zusatzstoffe sowie Allergene. Wie auch bei Speisen müssen sie zur Information der Gäste kenntlich gemacht werden. Tipps für Gastronomen und Hoteliers zur ordnungsgemäßen Kennzeichnung von Getränken.
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Konservierungsstoffe, Farbstoffe, Gluten: in vielen Speisen sind sie zu finden und entsprechend der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) zu kennzeichnen. Doch nicht nur für Speisen gilt die Pflicht zur ordnungsgemäßen Kennzeichnung. Gleiches gilt auch für Getränke. Hier ist es längst nicht nur der Alkohol- oder Koffeingehalt, der für den Gast eine relevante Information darstellt. Insbesondere Farbstoffe, Gluten, Laktose und Sulfite sind Bestandteil vieler Getränke. Ob zum Schutz vor kurzem Verfallsdatum, des Geschmacks oder der Optik wegen, Gastronomen und Hoteliers müssen um die Zusammensetzung der angebotenen Getränke wissen und sie auf bestimmte Art und Weise auszeichnen.

Elemente der Kennzeichnung

Sind bestimmte Allergene enthalten? Handelt es sich nun um einen Saft oder eine Schorle? Nach den Antworten auf solche grundlegenden Fragen sollte der Gast nicht lange suchen müssen. Daher gilt es beispielsweise, die genaue Verkehrsbezeichnung eines Produktes anzugeben. Im Bereich der alkoholfreien Getränke sollten sich Gastronomen und Hoteliers daher mit den Unterschieden zwischen Nektar, Fruchtsaft und Co. auskennen. Näheres hierzu finden Gastronomen und Hoteliers in dem Artikel Unterschiede und Merkmale bei Saft, Nektar und Co.“. Auch in Sachen Koffein gilt es über den Anteil im Getränk Bescheid zu wissen, denn bei einem erhöhten Koffeingehalt greift eine Hinweispflicht.

Die folgenden Elemente sollten bei allen angebotenen Getränken für den Gast kenntlich gemacht sein:

  • Allergene und Zusatzstoffe
  • genaue Produktbezeichnung
  • Menge und Preis

Zusatzstoffe bei Getränken

Bevor das Getränkeangebot um ein Getränk erweitert wird, gilt es, die angabepflichtigen Zusatzstoffe zu ermitteln. Sie gehen hervor aus dem Zutatenverzeichnis, das auf dem Etikett der Ware zu finden oder bei losen Produkten auf dem Lieferschein angegeben ist. Auf der Grundlage des § 9 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) sind die folgenden Zusatzstoffe für Gastronomen und Hoteliers zu deklarieren:

  1. mit Konservierungsstoff
  2. mit Farbstoff
  3. mit Antioxidationsmittel
  4. mit Süßungsmittel Saccharin
  5. mit Süßungsmittel Cyclamat
  6. mit Süßungsmittel Aspartam, enth. Phenylalaninquelle
  7. mit Süßungsmittel Acesulfam
  8. mit Phosphat
  9. geschwefelt
  10. chininhaltig
  11. koffeinhaltig
  12. mit Geschmacksverstärker
  13. geschwärzt
  14. gewachst
  15. gentechnisch verändert

Allergene bei Getränken

Neben Zusatzstoffen sind seit Dezember 2014 auch Allergene kennzeichnungspflichtig. Dies schützt den Gast und sorgt für einen transparenten Genuss. An der Zahl sind es 14 Hauptallergene, die bei Speisen wie auch Getränken zu deklarieren verpflichtend sind. Bei dem Getränkeangebot sollten Gastronomen und Hoteliers auch auf etwaige Beilagen, wie Süßstoffe zu Kaffeespezialitäten oder dekorative Elemente im Cocktail sowie auf die Zusammensetzung bei eigens kreierten Mixgetränken achten. Zu den kennzeichnungspflichtigen Allergenen zählen: Glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch und Milcherzeugnisse, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Lupinen, Weichtiere, Schwefeldioxid und Sulfite.

Weiterführende Informationen finden Gastronomen und Hoteliers in dem Artikel „Die Deklarationspflicht auf der Speisekarte„.

Vorgaben und Möglichkeiten der Kennzeichnung

Sind die zu kennzeichnenden Elemente ermittelt, bleibt noch die ordnungsgemäße Art und Weise der Kennzeichnung umzusetzen. Zunächst einmal gilt: Die Kennzeichnung muss für den Gast gut sichtbar, leicht lesbar und mit einer nichtverwischbaren Schrift erfolgen. Die Kennzeichnung selbst findet entweder direkt in der Getränkekarte Platz oder auf Tafeln, Aushängen oder Tischaufstellern. Zusatzstoffe können direkt bei der Getränkebezeichnung Erwähnung finden oder mit Fußnoten aufgezeigt werden. Es reicht aus, wenn die Auflistung der Zusatzstoffe und Allergene einmal beispielsweise auf der letzten Seite der Getränkekarte abgedruckt ist. Ein Aushang sollte sich immer gut sichtbar und nahe des Eingangsbereichs befinden, sodass für einen leichten Zugang für jeden Gast gesorgt ist.

Noch mehr Tipps für den Umgang mit Getränken

Eine besondere Regelung gilt bei der Kennzeichnung von Weinen. Angegeben werden muss die Gütebezeichnung. Zu nennen ist außerdem die Art des Weines sowie das Anbaugebiet oder Herkunftsland. „Deutscher Wein“ ohne Herkunftsbezeichnung ersetzt seit der EU-Weinrechtsänderung vom 1. August 2009 den Begriff „Tafelwein“.

Beim Servieren gilt besondere Aufmerksamkeit dem Wasser: Während das als Tafelwasser benannte Getränk im Glas eingeschenkt serviert werden kann, darf eine Flasche Mineralwasser erst am Gästetisch geöffnet und eingeschenkt werden.

Das zunehmende Ernährungsbewusstsein vieler Gäste ist nicht allein den Speisen vorbehalten. Auch bei den Getränken achten die Gäste auf Merkmale wie vegan oder bio. Es empfiehlt sich also bei entsprechenden Getränken im Angebot, diese Hinweise gut sichtbar auf der Getränkekarte zu vermerken.

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