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Finger weg! #metoo in Gastronomie und Hotellerie

Die #metoo-Debatte hat gezeigt, wie weit verbreitet sexuelle Belästigung in der Gesellschaft ist. Nicht nur Frauen, sondern auch Männer haben in sozialen Medien ihre eigenen Erfahrungen geteilt, um auf die Wichtigkeit des Themas hinzuweisen. Dabei hat sich herausgestellt, dass fast jede Person entweder selbst Opfer sexueller Belästigung war oder ein anderes Opfer kennt.

Sexuelle Belästigung wird öffentlich – nicht zuletzt dank #metoosurdumihail | Pixabay.desurdumihail | Pixabay.de

Auch in Gastronomie und Hotellerie kommt diese Art der Belästigung viel zu häufig vor. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Maßnahmen Betroffene ergreifen können und wie sich zukünftig sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz besser vermeiden lassen.

Besonders Frauen sind in der Gastronomie von sexuelle Belästigungen betroffen, da sie als Kellnerinnen oder Ansprechpartnerinnen mit den Gästen in Kontakt stehen. Alkoholisierte Männergruppen und andere provokant auftretende Personen sind typische Täter. Leider passiert es immer wieder, dass anzügliche Kommentare oder Berührungen gemeldet werden, die der Frau sehr unangenehm sind und vom Gast schnell wieder vergessen werden. Viele Betroffene wehren sich aber nicht, da ihnen immer wieder eingebläut wird, dass der Gast König ist, die Beschwerde beim Vorgesetzten erfordert viel Mut.

Fakt ist: Sexuelle Belästigung überschreitet ganz eindeutig eine Grenze. Es ist das Recht einer jeden Person, sich dagegen zu wehren. Wichtig ist, dass betroffene Personen direkt aufbegehren. Dazu benötigen sie das entsprechende Selbstvertrauen und eine Schlagfertigkeit, die sich antrainieren lässt. Ein klares Nein, eine deutliche abwehrende Geste oder die Forderung nach einer Entschuldigung sind gute Reaktionen. Zudem ist es wichtig, sich im Zweifelsfall Verbündete zu suchen und die Vorgesetzten zu informieren. Experten empfehlen, mit einem Lächeln (irritiert, verächtlich, ungläubig, mitleidig oder ironisch) zu reagieren, um dem Täter oder der Täterin geradewegs den Wind aus den Segeln zu nehmen. Auch eine Aussage wie „Entschuldigung, ich kann nicht glauben, dass Sie das gerade gesagt haben, würden Sie es bitte wiederholen?“ oder eine laute Antwort ist hilfreich. So wird der Täter in der Öffentlichkeit bloss gestellt und kann seinen Abend sicherlich nicht mehr genießen.

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Dadurch lassen sich einzelne Situationen lösen, aber natürlich ist es auch maßgeblich, strukturell der sexuellen Belästigung vorzubeugen. Dazu gehören klare Reaktionen seitens der Vorgesetzten, die die Täter der Gaststätte verweisen sollten. Kommt es zur wiederholten oder sogar zur körperlichen Belästigung, ist es wichtig, direkt strenge Maßnahmen zu ergreifen und bei Bedarf auch die Polizei zu rufen.

Interne Maßnahmen zur Vorbeugung sexueller Belästigung

Innerhalb des Hotels oder der gastronomischen Einrichtung muss das Thema sexuelle Belästigung offen besprochen werden. Fortbildungen und gemeinsame Trainings sind wichtig, um alle Mitarbeiter auf den Fall einer Belästigung vorzubereiten. Es sollte innerhalb des Restaurants, des Cafés oder des Hotels klare Strategien geben, die im Ernstfall befolgt werden. Diese müssen allen Beschäftigten mitgeteilt werden. Hilfreich kann es zusätzlich sein, als Arbeitgeber in Selbstverteidigungskurse und Trainer zu investieren. Gerade in Unternehmen mit jungen Mitarbeitern ist #metoo in den sozialen Medien sicherlich ein Thema. Unternehmen, in denen Transsexuelle arbeiten, sind besonders dazu angehalten, in sexuelle Gleichberechtigung und Maßnahmen gegen Diskriminierung und Belästigung zu investieren. Jede Art der sexuellen Orientierung sollte gleichermaßen akzeptiert werden. Herrscht zwischen den Angestellten hohe Akzeptanz und treten sie im Ernstfall geschlossen auf, kann dies schon zur Beruhigung aufgeheizter Stimmungen beitragen.

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Arbeitgeber sind nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich dazu verpflichtet, ihre Angestellten vor sexueller und anderer Belästigung zu schützen. Ein wichtiger Meilenstein dafür ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das vorgibt, welche Rechte Arbeitnehmer haben und welche Behandlung sie sowohl als Mann als auch als Frau einfordern dürfen. Zudem werden in dem Gesetz drei Rechte aufgelistet:

  • Beschwerderecht
  • Leistungsverweigerungsrecht
  • Recht auf Entschädigung und Schadensersatz
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Management

Der erste Schritt sollte zunächst darin bestehen, eine Beschwerde beim Vorgesetzten einzureichen. Dieser muss dann entsprechende Konsequenzen aus der Beschwerde ziehen und sich darum kümmern, dass sich der Kunde zumindest entschuldigt. Da aber immer die Angst besteht, dass Kunden eine schlechte Bewertung abgeben oder nicht mehr in die Einrichtung zurückkehren, kann es leider passieren, dass keine Konsequenzen erfolgen. In diesem Fall können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von den anderen beiden Rechten Gebrauch machen. In schweren Fällen ist es zudem sinnvoll, mithilfe der Gewerkschaft oder eines Anwalts rechtliche Schritte einzuleiten. Diese richten sich zumeist gegen den Täter, aber bei der Verweigerung von Unterstützung können auch Arbeitgeber zur Rechenschaft gezogen werden.

Maßnahmen und Anlaufstellen außerhalb des eigenen Betriebes

Je nachdem, worin genau die sexuelle Belästigung besteht, ist es sinnvoll, zusätzlich externe Maßnahmen zu treffen. Es gilt, die Mitarbeiter über diese Möglichkeiten zu informieren und beispielsweise auf den Toiletten eine Telefonnummer für anonyme Beratungen aufzuhängen. Es gibt Notfalltelefone, die gerade für Frauen gut geeignet sind, um schnell Rat und Hilfe zu bekommen:

  • Hilfe- und Beratungsstelle der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: 030/18 555 1865
  • Bundesweites Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 0800/0116 016
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Sollte es zu einem arbeitsrechtlichen Streit kommen, werden ebenfalls externe Anlaufstellen relevant. Das kann ein Anwalt, aber auch ein regionaler oder nationaler Schutzmechanismus oder ein geschulter Mediator sein. Der Arbeitgeber sollte nicht davor zurückschrecken, gemeinsam mit der oder dem betroffenen Mitarbeiter zu einer Beratungsstelle zu gehen.

Im Zweifelsfall ist natürlich immer die Kündigung eine Option. Sollte das der Fall sein, ist es wichtig, dem Vorgesetzten genau mitzuteilen, warum das Arbeitsklima nicht mehr erträglich ist oder welche anderen Gründe bedeutsam für die Kündigung sind. Dafür kann es hilfreich sein, mit Selbsthilfegruppen oder Beratungsstellen zu kooperieren. Da es manchmal zu übler Nachrede kommt, ist eine Kündigungsschutzklage zu empfehlen. Diese sollte innerhalb von drei Wochen nach der Kündigung eingereicht werden und schützt den Ruf der ehemaligen Angestellten. Wichtig ist in Fällen von Belästigung durch den Kunden aber, dass der Verantwortliche zur Rede gestellt wird. Es ist die Aufgabe der Vorgesetzten, die Angestellten auch im Fall von sexueller Belästigung zu unterstützen.

Tipps, um sexueller Belästigung am Arbeitsplatz vorzubeugen

Wer all diese Hinweise berücksichtigt, erschafft idealerweise ein Arbeitsklima, in dem die Angestellten sich wohlfühlen. Denn es ist wichtig, dass sie im schlimmsten Fall genau wissen, wie sie mit der sexuellen Belästigung umgehen sollten. Dazu gehört auch, dass die Grenzen der Belästigung definiert werden. Es empfiehlt sich, sowohl verbale als auch körperliche Belästigung einzubeziehen. Schon taxierende Blicke können dazugehören. Der Arbeitgeber oder je nach Betriebsgröße ein Spezialbeauftragter sollte als vertraulicher Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Abschließend sind hier alle wichtigen Maßnahmen, die Gastronomen und Hoteliers treffen können, um sexuellen Belästigungen seitens der Gäste vorzubeugen, aufgelistet:

  • Klare Richtlinien zum Umgang mit sexueller Belästigung
  • Gemeinsam mit dem Team Anti-Belästigungsstrategien entwickeln
  • Mitarbeiter schulen
  • Vertrauensvolle Ansprechpersonen benennen
  • Mitarbeiter, Vorgesetzte und Gäste über rechtliche Konsequenzen aufklären
  • Klare Konsequenzen im Fall von sexueller Belästigung
  • Bei Belästigung den Vorgesetzten informieren
  • Täter direkt der Einrichtung verweisen und ein Hausverbot aussprechen
  • Vorfall dokumentieren
  • Im Zweifelsfall die Polizei anrufen
  • Als Vorgesetzter sehr aufmerksam sein
  • In privaten Mitarbeitergesprächen auch das Thema sexuelle Belästigung ansprechen, wenn nötig
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