BGN hilft bei Ermittlung der psychischen Belastung
Seit 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die psychische Belastung zu berücksichtigen. Eine Beschäftigtenbefragung dazu ist ein möglicher erster Schritt im Gesamtprozess der Gefährdungsbeurteilung. Mitarbeiter können jetzt eine Befragung der BGN durchlaufen und erhalten eine kostenlose Auswertung.