Bis zu 1408 Euro steuerfrei
Der Bundesrat hat für 2019 die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) neu geregelt. Ab Januar 2019 gelten damit für alle Bundesländer neue amtliche Sachbezugswerte. Der Monatswert für Mahlzeiten steigt auf 251 Euro, der reine Sachbezugswert für die arbeitstägliche Mittagsverpflegung wird auf 3,30 Euro erhöht.