Arbeitnehmer trägt weiter die Beweislast für Überstunden
Nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des EuGH durften Arbeitnehmer hoffen, dass es für sie leichter wird, die Vergütung ihrer Überstunden durchzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht hat ihnen jedoch mit Urteil vom 4. Mai 2022 einen Strich durch die Rechnung gemacht. Was das Urteil für Arbeitnehmer- und geber bedeutet, erläutert Rechtsanwalt Marcel Seifert.