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Politik & Verbände

70-Tage-Regelung bleibt weiter bestehen.fotostorm | istockphoto.com
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Kurzfristige Beschäftigung: 70-Tage-Regelung bleibt bestehen

Die große Koalition hat eine für das Gastgewerbe wichtige Entscheidung getroffen: die 70-Tage-Regelung für eine kurzfristige Beschäftigung wird unbefristet verlängert. Dadurch wird die Saisonarbeit deutlich attraktiver, weil der Bruttolohn als Nettolohn ausgezahlt und der Krankenversicherungsschutz über eine private Krankenversicherung geregelt wird.

450-Euro-Grenze für Mini-Jobs soll angehoben werden.andresr | iStock
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Mindestlohn steigt – 450,-Euro-Grenze für Minijobs bleibt

Der Mindestlohn wird im kommenden Jahr steigen, doch nach dem Willen des Bundesarbeitsministeriums soll die Grenze für Minijobs bei 450 Euro im Monat bleiben. Eine weitere Anhebung sei nicht vorgesehen und auch nicht Gegenstand des Koalitionsvertrags, hieß es Mitte der Woche aus dem SPD-geführten Ministerium.

Auch in der Politik sind die Forderungen der Gastronomen angekommen.geralt | Pixabay
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Arbeitszeitflexibilisierung: Staatssekretär sagt, was der DEHOGA schon lange fordert

Die Forderung der Branche nach einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes ist klar und deutlich formuliert. Jetzt scheint die Notwendigkeit auch in der Politik angekommen zu sein: In einem Interview mit der Märkischen Allgemeinen hat sich der für Tourismus zuständige Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Thomas Bareiß, im Sinne der Branche geäußert.

Tourismustora1983 | iStock
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Tourismus: Erfreuliche Halbzeitbilanz

Deutschland boomt weiter: 214 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste wurden im ersten Halbjahr registriert. Die zusätzlichen 8,5 Millionen Übernachtungen gegenüber dem Vorjahr bedeuten eine Steigerung um vier Prozent.

Als fünftes Land in Europa hat Belgien jetzt die freie Preisgestaltung der Hotels per Gesetz beschlossen.StockSnap | Pixabay
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Hotelzimmer: Preisfreiheit auch in Belgien

Als fünftes Land in Europa hat Belgien jetzt die freie Preisgestaltung der Hotels per Gesetz beschlossen. Damit sind Bestpreis- oder Paritätsklauseln in Verträgen zwischen Online-Buchungsportalen und Beherbergungsbetrieben verboten. Neben Belgien haben auch Frankreich, Italien und Österreich solche Gesetze, in Deutschland wurde das Wettbewerbsrecht durch Entscheidungen des Bundeskartellamtes durchgesetzt.

Arbeitszeitflexibilisierung wird in Österreich umgesetzt.malerapaso | iStockphoto.com
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Arbeitszeitflexibilisierung: Österreich geht mit gutem Beispiel voran

Österreich macht vor, was der DEHOGA für das Gastgewerbe in Deutschland seit zwei Jahren fordert: Die Arbeitszeitregeln wurden gelockert, sodass ein Zwölf-Stunden-Tag künftig einfacher möglich ist. Während die österreichischen Unternehmer bislang auf Vereinbarungen mit dem Betriebsrat oder das OK von Arbeitsmedizinern angewiesen waren, ist dies ab 1. September dank der Arbeitszeitflexibilisierung nicht mehr der Fall. Arbeitnehmer haben jedoch die Möglichkeit, die längere Arbeitszeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

MIH83 - Pixabay
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Gesundheitsschutz: Sonnenschutzmaßnahmen für Mitarbeiter

Der Gesundheitsschutz wurde seitens der Politik heiß diskutiert. Zu erhöhten Anforderungen für die Branche bezüglich des am Arbeitsplatz zu beachtenden Sonnenschutzes kam es letztlich nicht. Dennoch: Der Schutz der Service-Mitarbeiter, die in der Außengastronomie beschäftigt sind, bleibt für Arbeitgeber ein wichtiges Thema.

Guido ZöllickSvea Pietschmann
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Branchenbericht Frühjahr 2018: Unmut, Frust und doch Zuversicht

Bei der Jahrespressekonferenz zog DEHOGA Präsident Guido Zöllick eine Bilanz, wie es dem Gastgewerbe im Frühjahr geht. Er sprach von einer insgesamt guten Geschäftsentwicklung, berichtete aber auch von Unmut und Frust der Unternehmer angesichts immer neuer Belastungen. Dringlichste Forderung der Branche an die Politik ist neben einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes der Abbau von Bürokratie.

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