Gesetzgeber stärkt Zusätzlichkeitserfordernis bei steuerfreien Gehaltsextras
Ab 2021 sollen nur noch „echte Zusatzleistungen“ des Arbeitgebers steuerbegünstigt sein. Der Gesetzgeber plant diesbezüglich eine Verschärfung der Zusätzlichkeitsvoraussetzung für Sachbezüge, Zuschüsse und andere Leistungen, um Gehaltsumwandlungen und Steuergestaltungen nicht weiter zu privilegieren.