Gästelisten: diese Pflichten und Rechte haben Gastronomen
Die ungeliebten Gästelisten sind zuletzt wieder stark in den Fokus gerückt. In manchen Bundesländern hat die Polizei die Herausgabe für die Strafverfolgung verlangt und Politik und DEHOGA appellieren an Gastronomen und Gäste, richtige Daten einzutragen und die Listen korrekt zu führen. Der Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz erläutert daher, ob der Gastronom für die Korrektheit der Daten in den Listen haftet, welche Daten erhoben werden dürfen und wann die Listen beschlagnahmt werden dürfen.