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Negative Bewertungen auf Google & Co. – welche Bewertungen Hoteliers und Gastronomen löschen lassen können und wie es gelingt

Online-Bewertungen auf Google, TripAdvisor oder Booking.com prägen die Wahrnehmung von Hotels und Gastronomiebetrieben maßgeblich und beeinflussen Buchungsentscheidungen oft innerhalb weniger Sekunden. Einzelne negative Einträge können dabei eine überproportionale Wirkung entfalten – insbesondere dann, wenn sie unwahr oder unsachlich sind. Doch welche Bewertungen müssen hingenommen werden und wann bestehen realistische Löschchancen?

Firmbee, Unsplash
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Google-Bewertungen löschen lassen? Warum Hoteliers und Gastronomen jetzt genau hinschauen sollten

Ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt sorgt für Klarheit – und Handlungsbedarf. Negative Google-Bewertungen können für Hotels und Restaurants existenzbedrohend sein. Kein Wunder also, dass viele Betriebe Agenturen beauftragen, die versprechen, unliebsame Bewertungen bei Google löschen zu lassen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 19. März 2026 (Az.: 16 U 2/25) nun aber deutlich gemacht: So einfach ist das nicht.

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