Krankschreibung nach Kündigung kann Gehalt kosten
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass einem Arbeitnehmer kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gewährt werden kann, wenn er während der gesamten Zeit der Kündigungsfrist aufgrund von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht zur Arbeit erscheint. Hierbei wurde die Glaubwürdigkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch die Berücksichtigung anderer Faktoren beeinträchtigt.